Lärm macht krank!

Lärm hat viele Facetten. Wird er zur Dauerbelastung wie etwa beim Straßen- oder Flugverkehr, stört er nicht nur das Wohlbefinden, sondern er macht auch krank.

 

Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union (EU) einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung beschritten. Auch Hamburg muss jetzt seine Hausaufgaben machen!

Der BUND Hamburg fordert:

  • Eine deutliche Reduzierung des Verkehrslärms an Straßen, Schienen und in der Luft.
  • Ein gesetzlich verankertes Recht auf Lärmschutz
  • Ein konsequentes Nachtflugverbot am Hamburger Flughafen von 22–6 Uhr
  • Tempo-30 als Regelgeschwindigkeit in Hamburg.
  • Die konsequente Umsetzung aller Maßnahmen des Hamburger Lärmaktionsplans.

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Umgebungslärm-Richtlinie und Lärmaktionsplan

Lärm ist einer der zentralen Stressfaktoren in unseren Metropolen – nicht nur in Hamburg. Lärm macht krank und wir sollten alles tun, um den Lärm weiter einzuschränken.

Die Europäische Union hat deshalb bereits im Jahr 2002 die "Umgebungslärmrichtlinie" (Richtlinie 2002/49/EG)  auf den Weg gebracht, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Gleichzeitig hat die EU die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Alle Städte müssen die Lärmquellen und die Zahl der davon betroffenen Bürger*innen in "strategischen Lärmkarten" darstellen und Aktionspläne zur Reduzierung der Belastung aufstellen.

In Hamburg ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) für die Lärmaktionsplanung zuständig. Diese enthält konkrete Lärmminderungsmaßnahmen und muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. 

 

BUND Stellungnahme Lärmaktionsplan

Stellungnahme des BUND Hamburg zum Lärmaktionsplan (Dritte Stufe) im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme (PDF)

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