
Der BUND Hamburg fordert:
- Eine deutliche Reduzierung des Verkehrslärms an Straßen, Schienen und in der Luft.
- Ein gesetzlich verankertes Recht auf Lärmschutz
- Ein konsequentes Nachtflugverbot am Hamburger Flughafen von 22–6 Uhr
- Tempo-30 als Regelgeschwindigkeit in Hamburg.
- Die konsequente Umsetzung aller Maßnahmen des Hamburger Lärmaktionsplans.
Umgebungslärm-Richtlinie und Lärmaktionsplan
Lärm ist einer der zentralen Stressfaktoren in unseren Metropolen – nicht nur in Hamburg. Lärm macht krank und wir sollten alles tun, um den Lärm weiter einzuschränken.
Die Europäische Union hat deshalb bereits im Jahr 2002 die "Umgebungslärmrichtlinie" (Richtlinie 2002/49/EG) auf den Weg gebracht, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Gleichzeitig hat die EU die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Alle Städte müssen die Lärmquellen und die Zahl der davon betroffenen Bürger*innen in "strategischen Lärmkarten" darstellen und Aktionspläne zur Reduzierung der Belastung aufstellen.
In Hamburg ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) für die Lärmaktionsplanung zuständig. Diese enthält konkrete Lärmminderungsmaßnahmen und muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Da der letzte Lärmaktionsplan bereits aus dem Jahr 2013 stammt, ist die Stadt jetzt in der Pflicht, Rechenschaft abzulegen, die Planung zu erneuern und die Bevölkerung daran zu beteiligen.
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