Fluglärmbilanz: Airport erholt sich auf Kosten der Bevölkerung

06. Januar 2023 | Flugverkehr, Fluglaerm

BUND fordert strikte Einhaltung des Nachtflugverbots. Der Hamburger Senat trägt als Mehrheitseigentümer des Flughafens die Verantwortung für die nächtlichen Ruhestörungen.

Der Hamburger Senat hat heute die Jahresbilanz für 2022 zur Lärm- und Beschwerdesituation am Hamburger Flughafen veröffentlicht. Demnach haben die nächtlichen Verspätungen und die daraus resultierende Lärmbelastung im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 deutlich zugenommen, obwohl im Vergleich dazu nur etwas über zwei Drittel der Flugbewegungen stattgefunden haben.

Dazu Martin Mosel, 2. Vorsitzender des BUND Hamburg:

„Mit aller Macht drängt der Hamburger Flughafen zurück in das Luftfahrtgeschehen und nimmt dabei keine Rücksicht auf die von Fluglärm betroffene Bevölkerung in Hamburg und dem näheren Umland von Schleswig-Holstein. Rund 250.000 Menschen sind im Umfeld des Hamburger Flughafens von Fluglärm betroffen. Trotz einer Verkehrsauslastung von nur 70 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 schlägt der Hamburger Flughafen alle Rekorde beim Nachtflugverkehr. Zu den heute vom Senat genannten 873 Flugbewegungen nach 23 Uhr sind noch rund 35 Flüge nach 24 Uhr hinzuzurechnen.

Der Flughafen nimmt in seinem Streben nach Wachstum keine Rücksicht auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Der BUND und die Bürgerinitiativen haben bereits im Sommer die Fehlentwicklung erkannt und Maßnahmen zur Eindämmung der Nachtflüge gefordert. Die zuständigen Behörden, die Politik und der Flughafen haben dies ebenso ignoriert wie den scharfen Appell der Hamburger Fluglärmkommission (FLSK), für Abhilfe durch Änderung der Verspätungsregelung zu sorgen.

So betonte wiederholt der Hamburger Fraktionsvorsitzende der SPD, Dirk Kienscherf, „um 23 Uhr muss Schluss sein“ mit Fluglärm. Doch außer diesen Lippenbekenntnissen ist nichts geschehen. Der Senat verfolgt zusammen mit dem Flughafen die alten Wachstumsbestrebungen von 2019 und davor, anstatt die Bevölkerung vor den Belastungen des innerstädtischen Flughafens schützen.

Dies ist jedoch die Aufgabe des Senats und als Mehrheitseigentümer des als städtischer Betrieb geführten Flughafens hat er die Möglichkeiten und die Verpflichtung dazu. Der Verweis auf äußere Einflüsse und Regelungsvorbehalte der Bundesregierung oder der EU sind nur Scheinargumente und sollen vom eigenen Handlungsunwillen ablenken.“

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

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