Flughafen-Chaos darf nicht zu Lasten der Bevölkerung gehen

03. Juni 2022 | Flugverkehr, Fluglaerm, Klimaschutz

BUND fordert konsequentes Nachtflugverbot von 22–6 Uhr

Anlässlich der Diskussion um die aktuellen Probleme bei den Sicherheitskontrollen am Hamburger Flughafen, die vor wenigen Tagen darin gipfelten, dass das Mailänder Orchester „Filarmonica della Scala“ Hamburg kurz nach 23 Uhr nicht mehr verlassen konnte, warnt der BUND davor, die Nachtflugbeschränkung in Hamburg aufzuweichen.

„Dass die Entscheidung der Umweltbehörde, in diesem Fall keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, bei vielen Menschen Kopfschütteln auslöst, ist nachvollziehbar, trotzdem darf das Unvermögen des Flughafens nicht auf dem Rücken der im Einzugsbereich des Flughafens lebenden Menschen ausgetragen werden“, mahnt Martin Mosel vom BUND Hamburg. Der stellvertretende Vorsitzende des Umweltverbands kritisiert, dass die Belastung durch Fluglärm, insbesondere in der Nachtzeit, mit dem derzeit stark anwachsenden Flugverkehr am Hamburger Flughafen wieder besorgniserregend zunimmt und vereinzelt sogar das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 übersteigt.

Dabei kritisiert Mosel auch die Hamburger Umweltbehörde, die für Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Betriebszeiten zuständig ist: „Die Entscheidungskriterien der Behörde sind oft nicht nachvollziehbar. Während der Abflug des Orchesters vor wenigen Tagen um 23:02 Uhr formal richtig untersagt wurde, wird zwei Tage später ein Start zur gleichen Zeit genehmigt und es werden Landungen weit nach 24 Uhr erlaubt. Die ungestörte Nachtruhe der Bewohner*innen in den Flugschneisen unterliegt immer mehr der Zufälligkeit oder den jeweiligen Launen der zuständigen Behördenmitarbeiter*innen. Die von Fluglärm betroffenen Menschen müssen sich aber auf die Verbindlichkeit von Regeln verlassen können“, empört sich Martin Mosel.

Bereits seit den 1970er-Jahren gilt für Starts am Hamburger Flughafen eine Nachtflugbeschränkung von 23 Uhr bis 6 Uhr als Schutzregel für die Bevölkerung. Diese beinhaltet bereits einen Bonus von einer Stunde gegenüber der gesetzlichen Nachtruhe-Regel von 22–6 Uhr. Im Lauf der Jahre und insbesondere durch den steigenden luftverkehrlichen Druck wurde dieser Schutz laut BUND durch rechtlich unbestimmte Ausnahmebegründungen aber immer weiter aufgeweicht. Von 2011 bis 2019 sind die nächtlichen Fluglärmlasten kontinuierlich angestiegen. Nach dem coronabedingten Rückgang des Flugverkehrs hat die Zahl der Verspätungen im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 80 Prozent zugenommen – weit überproportional zu den Flugbewegungen insgesamt.

„Die Missachtung der Nachtflugbeschränkung am innerstädtischen Hamburger Flughafen infolge des wieder anwachsenden Luftverkehrs hat neben den chaotischen Zuständen in der Abfertigung einen systemischen Anschein. Diesem kann nur mit einer deutlichen und unmissverständlichen Anwendung des bestehenden Rechts begegnet werden. Ausnahme muss Ausnahme bleiben und darf nicht zur Regel werden. Ich erwarte von einer Fluglärmschutzbeauftragten, dem bereits in ihrem Titel verankerten Schutzauftrag gerecht zu werden und gegenüber der Hamburger Flughafenlobby deutlich unbequemer aufzutreten“, fordert Martin Mosel.

Der BUND fordert seit langem ein konsequentes Nachtflugverbot entsprechend der gesetzlichen Nachtruhe. Starts und Landungen zwischen 22 bis 6 Uhr wären danach bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Vor rund fünf Jahren hatten sich über 15.000 Menschen in Hamburg und dem Umland im Rahmen der BUND-Volkspetition „Nachts ist Ruhe“ für eine solche Regelung ausgesprochen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 600 387 12

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb