BUND-Landesverband Hamburg

Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Gesetzeswerk der EU mit klarem und deutlichem Auftrag: Alle unsere Gewässer, vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern, müssen einen "guten Zustand" erreichen. Die Umsetzung jedoch...

Die WRRL fordert

  • ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern.
  • die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen.
  • sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen.
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
  • den aktuellen Zustand unserer Gewässer ab sofort nicht mehr zu verschlechterten.

Gewässerschutz von der Quelle bis zur Küste

Für die Umsetzung des "guten Zustands" der Gewässer hatte die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Deutschland hat die Möglichkeit, die Frist zu verlängern, für fast alle Gewässer ausgereizt. Doch statt nun alles daran zu setzen, die neue Frist 2027 zu erreichen, läuft die Umsetzung weiterhin schleppend.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Bewirtschaftungsplan erstellt, mit dessen Maßnahmen bis 2027 die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen.

Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigen fast alle Gewässer zusätzlichen Schutz!

Aktuell

Zu den aktuellen Planungen hat der BUND Stellungnahmen verfasst:

Zur Stellungnahme für das Flussgebiet Elbe

Zur Stellungnahme für die Hamburger Gewässer

Belastung unserer Gewässer

FAQ

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Was ist die Wasserrahmenrichtlinie und was regelt sie?

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist das wichtigste europäische Wassergesetz. Im Jahr 2000 haben sich die EU-Mitgliedsländer darauf geeinigt, für alle Gewässer bis 2015 einen "guten Zustand" zu erreichen. Weitere Verschlechterungen der Gewässerqualität sind grundsätzlich unzulässig.

Da unsere Gewässer in den vergangen Jahrhunderten schwer geschädigt wurden, und manche Großprojekte mehr Zeit brauchen, sieht die Richtlinie auch vor, dass man für einzelne Gewässerabschnitte die Frist bis 2027 verlängern kann. Deichrückverlegungen, um Fluss und Aue wieder zu vernetzen, sind Beispiele für solche Großprojekte. Die Erfahrungen des BUND in Lenzen zeigen, dass solche Projekte durchaus fristgerecht durchführbar sind und einen hohen Mehrwert für Natur und Mensch besitzen.

In Deutschland wurde jedoch für über 90 Prozent aller Flüsse und Seen die Frist auf 2021 bzw. sogar schon auf 2027 verlängert – oft zu unrecht. Daher hat der BUND zusammen mit dem NABU eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Das Ziel der WRRL ist ein "guter Zustand" der Gewässer – was genau bedeutet das?

Ob das Wasser sich in einem "guten Zustand" befindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Um den ökologischen Zustand zu bewerten, wird bei Flüssen zum Beispiel überprüft, ob die für den Fluss typischen Fische und Pflanzen vorkommen und wie viele von ihnen vorhanden sind. In Deutschland erreichen fast alle Flüsse (92 %) dieses Ziel nicht. Zur Beurteilung der Qualität eines Gewässers wird außerdem der chemische Zustand betrachtet. Allein aufgrund der hohen Quecksilber-Belastung (z.B. durch den Kohlebergbau) ist der chemische Zustand aller deutschen Gewässer schlecht.

Beim Grundwasser wird zwischen dem mengenmäßigen und den chemischen Zustand unterschieden. Insbesondere wegen Nitrat sind ein Drittel aller Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand.  

Was hat die Wasserrahmenrichtlinie mit meinem Trinkwasser zu tun?

Gesunde Gewässer schenken uns gesundes Trinkwasser. Unser Trinkwasser wird aus Grundwasser, Flüssen und Seen gewonnen. Einfach aus einem Bach trinken – das ist meistens nicht zu empfehlen. Überwiegend muss unser Wasser aufbereitet werden, damit es bedenkenlos getrunken werden kann. Je besser die Qualität unseres Grundwassers sowie der Flüsse und Seen ist, desto einfacher ist es, das Wasser als Trinkwasser aufzubereiten.

In Deutschland haben die Trinkwasserversorger jedoch mit zu viel Nitrat, aber auch immer mehr Schadstoffen wie Sulfat oder Quecksilber zu kämpfen. Dies führt dazu, dass Trinkwasserbrunnen geschlossen werden und die Wasserwerke unter hohem Kosten- und Energieaufwand mit zusätzlichen Reinigungsstufen aufgerüstet werden müssen.

Trinkwasser wird auch in Zukunft ein sicheres Lebensmittel bleiben – aber bei steigenden Kosten für uns Verbraucher*innen. Die Trinkwasserpreise in Deutschland sind zwischen 2005 und 2016 insgesamt um 17,6 Prozent gestiegen.

Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden. Der BUND fordert von der Politik die engagierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ein ambitioniertes Reduktionsprogramm für Pestizide und ein besseres Düngerecht. Es ist falsch, dass wir Verbraucher*innen dafür bezahlen, dass die Verschmutzungen aus der (Agrar-)Industrie aus unserem Wasser herausgefiltert werden müssen.

Statt zu versuchen, den Schaden nachträglich mit hohen Kosten und Aufwand zu minimieren, sollten gewässerschädliche Substanzen gar nicht erst ins Wasser gelangen. Wenn wir also die Gewässerqualität nach der Wasserrahmenrichtlinie verbessern, dann nützt das nicht nur der Natur, sondern allen voran auch uns Menschen.

Die deutschen Gewässer sind in einem schlechten Zustand. Wo liegen die Hauptprobleme?

Unsere Flüsse, Seen uns Bäche leiden unter vielfältigen Problemen: Durch bauliche Maßnahmen sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren gegangen. In begradigten Flüssen mit befestigten Ufern haben Fische, Muscheln, Krebse und andere Wasserbewohner kaum eine Chance. Auch mangelnde Durchgängigkeit erschwert das Leben im Fluss. An den Bundeswasserstraßen versperrt durchschnittlich alle zwei Kilometer ein Querbauwerk (Stauanlagen etc.) den Weg der Fische zu ihren Laichplätzen.

Ein weiteres Problem für die Qualität unserer Gewässer sind Schadstoffe, die nicht nur direkt, zum Beispiel durch Einleitungen der Industrie, sondern auch indirekt, unter anderem durch die Landwirtschaft (Pestizide) und den Straßenablauf, in unser Wasser gelangen.

Die Nutzung unserer Flüsse und Seen als Kühlwasserquellen für industrielle Anlagen führt zudem zu einem Anstieg der Wassertemperatur. Manche Fischarten mögen es aber eher kühl, zudem verringert sich der Sauerstoffgehalt.

Eine weitere starke Belastung für die Qualität unserer Gewässer kommt aus der Landwirtschaft. Durch riesige Mengen Gülle (über 200 Millionen Kubikmeter), die jedes Jahr als Dünger auf unseren Feldern verteilt werden, gelangt Nitrat ins Wasser. Zusätzlich kommt es durch die immense Überdüngung häufig zu einem Nährstoffüberschuss. Algen können sich ungehindert vermehren, der See "kippt um", es kommt beispielsweise zu Blaualgenplagen.

Darüber hinaus lässt der Braunkohlebergbau die Grundwasserstände sinken.

In der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Deutschland bisher schlechter vorangekommen als die meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten (Platz 21 von 26). Woran liegt das?

Um die Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen, müssen zum einen verschiedene Formalien eingehalten werden. Hier ist Deutschland ganz gut aufgestellt, dennoch gibt es große Lücken. Deshalb haben BUND und Nabu eine gemeinsame Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Zum anderen muss Deutschland Maßnahmen ergreifen, damit alle Gewässer bis 2027 einen "guten Zustand" erreichen. Bei dieser praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinkt Deutschland massiv hinterher. Um den Gewässerzustand zu verbessern, müssen alle Stellen an einen Strang ziehen. Stattdessen kämpfen Wasserbehörden und Umweltschützer*innen oftmals allein gegen die übermächtige Lobby aus Agrarindustrie, Verkehr und Wirtschaft. Die Wasserbehörden sind mit zu wenig Geld und Personal ausgestattet, um die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Oftmals fehlt es auch an den notwendigen Kompetenzen.

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist aber keine alleinige Aufgabe der Wasserbehörden. Alle Politikzweige müssen sich an das europäische Recht halten und eine konsequente Umsetzung des europäischen Wasserschutzes vorantreiben. Die Wasserrahmenrichtlinie hat wenige harte Kriterien. Sie lässt den Mitgliedstaaten viel Spielraum, so dass jedes Land seine eigenen Strategien entwickeln muss, wie es das Ziel "guten Zustand" erreichen kann.

Ein Beispiel: Die Richtlinie gibt vor, dass an einem Gewässer eine bestimmte Insektenart vorkommen muss. Weiß man, dass bestimmte Pestizide aus der Landwirtschaft dieser Insektenart schaden, so muss das Land dafür sorgen, dass der Einsatz dieses Pestizids gänzlich verboten oder zumindest in der Wasserumgebung eingeschränkt wird. Jedoch gibt es in Deutschland keine ausreichend breiten, verbindlichen Pufferzonen (Gewässerrandstreifen) zwischen Landwirtschaft und Gewässer. 

Warum hat der BUND eine EU-Beschwerde eingereicht? Was will er damit erreichen?

Eine Beschwerde bei der europäischen Kommission ist eine Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hat Deutschland bereits des Öfteren ermahnt, die Wasserrahmenrichtlinie richtig umzusetzen. BUND und NABU konnten der weiteren Verschleppung der Richtlinienziele nicht weiter tatenlos zusehen.

Eine Beschwerde einzureichen war jedoch nicht einfach. Es war ausschließlich möglich, Verstöße gegen Formalien zu beklagen, nicht jedoch die Versäumnisse in Bezug auf konkrete Maßnahmen. Diese Formalien lassen sich den Hauptschuldigen, zum Beispiel der Agrarindustrie, nur schwer nachweisen. Folgende Formalien konnten klar juristisch nachgewiesen werden:

  • Ungeklärte Zuständigkeiten bei den Bundeswasserstraßen: Für alle großen Flüsse Deutschlands, die als Bundeswasserstraßen ausgewiesen sind, fehlt nach wie vor eine Klärung der politischen Zuständigkeit. Die Bundeswasserstraßen stehen im Eigentum des Bundes. Aktuell werden dennoch keine ökologischen Maßnahmen ergriffen, da die Kompetenzverteilung unklar ist.
  • Für alle Gewässer, die in keinem "guten Zustand" sind, muss es einen Sanierungsplan geben, der konsequent durchgeführt werden muss. Leider fehlt es sehr oft schon an einem Plan, der vorgibt, welche konkreten Maßnahmen durchgeführt werden müssen. In anderen Fällen gibt es einen Plan; es bleibt jedoch unklar, wer ihn wann mit welchem Geld umsetzen soll. Entsprechend gerät die Umsetzung ins Stocken.
  • Fehlende effektive Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft. Leider hat sich gezeigt, dass Maßnahmen auf freiwilliger Ebene wie Beratungen zu selten tatsächlich zur Anwendung kommen.
Warum wird die Wasserrahmenrichtlinie zurzeit durch die EU überprüft?

Es war von vornherein vorgesehen, dass die europäische Kommission die Wasserrahmenrichtlinie spätestens 2019 im Rahmen eines sogenannten "Review-Prozesses" überprüft und gegebenenfalls Änderungen vorschlägt. Review-Prozesse dienen eigentlich dazu, europäische Gesetze auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin zu überprüfen. Der BUND und viele andere Umweltschutzverbände befürchten jedoch, dass der Prozess genutzt wird, um den europäischen Wasserschutz erheblich abzuschwächen.

Da kein einziges EU-Land die Richtlinie bisher zufriedenstellend umgesetzt hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass die EU die Fristen zur Umsetzung der Richtlinie wieder verschieben will. Und das, obwohl die Mitgliedstaaten genug Zeit gehabt haben und noch zehn Jahre zur Umsetzung vor uns liegen.

Im Jahr 2027 wird es die Richtlinie 27 Jahre lang geben. Neun Jahre waren für die Schaffung der Verwaltungsstrukturen vorgesehen, 18 Jahre für die Umsetzung der Maßnahmen. Es kann nicht sein, dass die EU-Länder für ihre Versäumnisse und Verzögerungen auch noch mit einer weiteren Fristverlängerung belohnt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie muss jetzt sofort konsequent umgesetzt werden!

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