Lieblingsbaum in Gefahr? Was Hamburg jetzt für seine Bäume tun kann

08. Oktober 2026 | Baumschutz, Artenschutz, Klimaschutz, Naturschutz

Zum Beginn der Fällsaison erinnert der BUND Hamburg: Oktober bedeutet keine pauschale Erlaubnis zum Fällen. Wer sich um einen Baum sorgt, sollte frühzeitig nachfragen.

Die Kastanie vor dem Fenster, die Linde auf dem Schulweg, die alte Eiche im Viertel: Viele Hamburgerinnen und Hamburger haben einen Lieblingsbaum. Wenn er gefällt werden soll, bleiben oft Fragen: Warum muss er weg? Ist die Fällung wirklich erlaubt? Und lässt sich noch etwas tun?

Seit dem 1. Oktober ist der Verbotszeitraum des saisonalen Fällverbots nach dem Bundesnaturschutzgesetz beendet. Das bedeutet jedoch keine freie Bahn für die Säge. Die Hamburgische Baumschutzverordnung und der gesetzliche Artenschutz müssen weiterhin beachtet werden.

„Wer Bäume liebt, kann sich für ihren Schutz einsetzen. Je früher Menschen nachfragen, desto eher lassen sich Gründe klären und mögliche Alternativen prüfen. Gerade große, alte Bäume prägen unsere Viertel, bieten Tieren Lebensraum und sind wichtig für das Stadtklima. Ihr Erhalt verdient eine sorgfältige Prüfung“, sagt Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg.

Baumschutz beginnt schon vor der Fällung

Auch wenn keine Motorsäge zu hören ist, können Bäume gefährdet sein: durch starke Rückschnitte, beschädigte Wurzeln oder verdichteten Boden auf Baustellen. Die Hamburgische Baumschutzverordnung schützt deshalb auch den Wurzelbereich geschützter Bäume. Wer dort beispielsweise Ausschachtungen, schwere Fahrzeuge oder gelagertes Baumaterial beobachtet, sollte das zuständige Bezirksamt auf eine mögliche Beeinträchtigung hinweisen.

Was tun, wenn der Lieblingsbaum bedroht ist?

  • Genau hinschauen und dokumentieren: Wie viele Bäume sind betroffen? Wo stehen sie genau? Hilfreich sind Fotos, der genaue Standort und – sofern bekannt – die Baumnummer. Auch die Angabe, ob der Baum auf einem Privatgrundstück, am Straßenrand oder in einem Park steht, erleichtert die Zuordnung zur zuständigen Stelle.
  • Freundlich nachfragen: Ein sachliches Gespräch mit der Eigentümerin, dem Eigentümer oder den ausführenden Beschäftigten kann erste Informationen über die geplanten Arbeiten liefern. Dabei unbedingt Abstand zu laufenden Arbeiten halten.
  • Die rechtliche Grundlage klären: Beim zuständigen Bezirksamt nachfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist und vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift. Wichtig sind auch Fällgrund, geprüfte Alternativen, Auflagen und Ersatzpflanzungen.
  • Gemeinsam aktiv werden: Nachbarinnen und Nachbarn ansprechen, Informationen zusammentragen und konkrete Bedenken schriftlich an das Bezirksamt richten. Bei Zweifeln an der Begründung können auch die Bezirksabgeordneten angesprochen werden.
  • Bei akutem Verdacht schnell handeln: Droht unmittelbar eine vermutlich unzulässige Fällung, ist das Bezirksamt umgehend zu informieren; in einer akuten Situation kann auch die Polizei angesprochen werden. Eine Anfrage allein stoppt die Arbeiten nicht.

Artenschutz gilt auch im Herbst und Winter

Baumhöhlen können Fledermausquartiere oder geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten sein. Auch zeitweise unbewohnte Stätten können geschützt bleiben. Wer Hinweise auf solche Lebensstätten hat, sollte sie der zuständigen Behörde mitteilen. Eine Fällgenehmigung ersetzt nicht die erforderliche Beachtung des Artenschutzes.

Der BUND Hamburg bietet auf seiner Baumschutzseite Informationen und Kontakte zu den Hamburger Bezirken. Eine hilfreiche Übersicht führt durch die wichtigsten Prüfschritte und zeigt, wie Menschen bei einer geplanten Fällung aktiv werden können.

Der BUND Hamburg fordert: Erhalt vor Ersatz. Bestehende Bäume müssen geschützt und alle zumutbaren Alternativen zur Fällung ausgeschöpft werden. Der Verband fordert zudem die strikte Einhaltung der Baumschutzverordnung auch auf Privatgrundstücken, mindestens einen Ersatzbaum für jeden gefällten Baum und eine Nachpflanzoffensive insbesondere für Straßenbäume.

Informationen und Bezirkskontakte:
www.bund-hamburg.de/themen/naturschutz/baumschutz/

Den Lieblingsbaum im Blick behalten

Wer sich längerfristig für die Bäume im eigenen Viertel engagieren möchte, kann die kostenlose „Mein Baum“-App des BUND nutzen. Dort lassen sich Bäume mit Standort, Fotos und Angaben zu ihrem Zustand erfassen und Veränderungen dokumentieren. Bei einer drohenden Fällung bleibt der direkte Kontakt zum zuständigen Bezirksamt entscheidend: Ein Eintrag in der App ersetzt keine Meldung an die Behörde und bietet keinen Schutz vor einer Fällung.

Weitere Informationen: www.bund.net/mitmachen/mein-baum-app/

Bei Rückfragen:
Milena Fischer, Leitung Kommunikation, Tel.: 040 / 600 387 12,  kommunikation(at)bund-hamburg.de

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