A26 Ost: NABU und BUND prüfen erneute Klage gegen Autobahnplanung

05. November 2026 | A26 Ost, Amphibien, Artenschutz, Baumschutz, BUND, Flaechenschutz, Klimaschutz, Klimawandel, Lebensräume, Mobilität, Moore, Naturschutz, Verkehr, Vögel

Planergänzungsbeschluss für ersten Bauabschnitt erlassen // Umweltverbände kritisieren weiterhin unzureichende Berücksichtigung des Klimaschutzes

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat den Planergänzungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der A26 Ost (Abschnitt 6a) erlassen. NABU und BUND werden diesen eingehend prüfen und behalten sich weitere rechtliche Schritte vor. Die beiden Umweltverbände hatten bereits im Oktober 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Erfolg gegen die Autobahnplanung erzielt. Das Gericht hatte den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil unter anderem die Klimawirkungen der verschiedenen Trassenvarianten nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Aus Sicht von NABU und BUND bestehen auch nach der nun erfolgten Planergänzung erhebliche Zweifel daran, ob die Planung den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. 

Bereits im ergänzenden Verfahren hatten die beiden Umweltverbände deutliche Kritik an den von der Planungsgesellschaft DEGES vorgelegten Unterlagen geübt. Die erneute Untersuchung der Klimawirkungen zeigte, dass drei alternative Trassenführungen weniger klimaschädlich wären als die weiterhin favorisierte Variante Süd 1. Dennoch hielt die DEGES an ihrer bisherigen Vorzugstrasse fest und bekommt nun auch erwartbar von der Planfeststellungsbehörde grünes Licht dafür. NABU und BUND kritisieren die mangelnde Unabhängigkeit der Planfeststellungsbehörde, die in der Wirtschaftsbehörde angesiedelt ist. Insofern sein es nach Auffassung der Verbände kein Wunder, dass die erheblichen Auswirkungen der geplanten Autobahn auf die Moor- und Torfböden im Hamburger Süden nicht angemessen gewichtet werden.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat uns in unserer Kritik an der A26 Ost ausdrücklich bestätigt. Statt die Chance zu nutzen, die Planung grundsätzlich zu überdenken und den Klimaschutz ernsthaft in den Mittelpunkt zu stellen, kann die DEGES mit freundlicher Unterstützung der Planfeststellungsbehörde an ihrer bisherigen Vorzugsvariante festhalten. Dass gleich mehrere Trassenalternativen weniger klimaschädlich wären, macht dieses Vorgehen umso fragwürdiger. Wir werden deshalb genau prüfen, ob die nun erfolgte Planergänzung den Vorgaben des Gerichts tatsächlich gerecht wird“, so NABU und BUND.

NABU und BUND lehnen die A26 Ost auch unabhängig von den rechtlichen Auseinandersetzungen weiterhin ab. Die geplante Autobahn würde wertvolle Natur- und Landschaftsräume im Hamburger Süden zerschneiden, Moorböden zerstören und bereits durch ihren Bau erhebliche zusätzliche Treibhausgasemissionen verursachen. Zugleich sind die geschätzten Gesamtkosten des Projekts inzwischen auf rund 2,6 Milliarden Euro gestiegen. Aus Sicht der Verbände ist es angesichts dieser ökologischen und finanziellen Belastungen dringend geboten, die Notwendigkeit des gesamten Vorhabens erneut kritisch zu hinterfragen.

„Wir können es uns weder ökologisch noch finanziell leisten, immer weiter an einer derart problematischen Autobahnplanung festzuhalten. Die A26 Ost ist ein Projekt aus der Vergangenheit, das den Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht wird. Hamburg braucht Investitionen in eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur, statt Milliarden für die Zerstörung wertvoller Naturflächen auszugeben. Wir werden den Beschluss jetzt sorgfältig prüfen und, wenn nötig, erneut vor Gericht ziehen, um Natur und Klima vor den Folgen dieses Projekts zu schützen“, so die Verbände.

Hintergrund: 

Am 8. Oktober 2025 erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht beanstandete insbesondere die unzureichende Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Abwägung verschiedener Trassenvarianten sowie Mängel bei den wasserrechtlichen Erlaubnissen. Da diese Fehler grundsätzlich behoben werden können, wurde der Beschluss nicht vollständig aufgehoben.

Daraufhin leitete die zuständige Behörde ein ergänzendes Verfahren ein. Im Juni 2026 wurden die entsprechenden Unterlagen veröffentlicht, zu denen NABU und BUND eine kritische Stellungnahme abgegeben haben.

Mit dem nun erlassenen Planergänzungsbeschluss soll der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss in den beanstandeten Punkten rechtlich nachgebessert werden. Ob die festgestellten Mängel damit tatsächlich behoben wurden, kann erneut gerichtlich überprüft werden. Der Beschluss betrifft ausschließlich den ersten Bauabschnitt 6a der A26 Ost.

Für Rückfragen: 

Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, siegert(at)NABU-Hamburg.de, Tel. 0173/937 32 41

Milena Fischer, Leitung Kommunikation BUND, Tel.: 040 / 600 38712, kommunikation(at)bund-hamburg.de      

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