BUND und NABU Hamburg wenden sich mit einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Steffen Bilger und schlagen einen Kompromiss im Streit um die A26 Ost vor. Die Umweltverbände erkennen an, dass der Hamburger Hafen eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung benötigt. Statt einer neuen Autobahn durch wertvolle Naturflächen setzen sie weiterhin grundsätzlich auf den Ausbau der bestehenden Haupthafenroute einschließlich der ohnehin zu ersetzenden Köhlbrandbrücke. Zugleich fordern sie, die vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich benannten Alternativen zur bisherigen Vorzugsvariante Süd 1 ernsthaft zu prüfen.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 2025. Auf Klage von BUND und NABU hatte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt der A26 Ost für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Klimawirkungen waren bei der Auswahl der Trasse nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Gericht hielt es ausdrücklich für möglich, dass bei einer ordnungsgemäßen Prüfung die alternative Trasse Süd 2 gewählt würde. Diese beanspruche keine Niedermoorböden, sei artenschutzrechtlich konfliktärmer, kürzer und kostengünstiger.
„Wir lehnen den Neubau der A26 Ost weiterhin ab. Gleichzeitig wissen wir, dass der Hamburger Hafen eine leistungsfähige Verkehrsanbindung braucht. Deshalb schlagen wir vor, die vorhandene Haupthafenroute einschließlich der Köhlbrandquerung weiterzuentwickeln, statt eine zusätzliche Autobahn durch wertvolle Moorflächen zu bauen. Wir sind bereit, über tragfähige Lösungen zu sprechen, die den Verkehrsbedürfnissen gerecht werden und zugleich Klima und Natur schützen“, erklärt Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg.
Im laufenden Planergänzungsverfahren hält die DEGES dennoch an der bisherigen Vorzugsvariante Süd 1 fest. Dabei schneiden nach ihrer eigenen Klimaprüfung drei alternative Trassen besser ab. BUND und NABU kritisieren zudem, dass die tatsächlichen Umschlagszahlen im Hamburger Hafen deutlich hinter früheren Wachstumsprognosen zurückgeblieben sind, mögliche Hafenerweiterungen aber weiterhin ein erhebliches Gewicht in der Variantenentscheidung erhalten.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass es bessere Alternativen geben kann. Wir erwarten, dass diese Möglichkeiten ernsthaft geprüft werden und die Planung entsprechend angepasst wird. Unser Ziel ist, einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden und Lösungen zu finden, die in angemessener Art und Weise den Interessen des Hafens sowie der aktuellen Hafenentwicklung ebenso Rechnung tragen wie dem Schutz unserer wertvollen Moorflächen und damit dem Schutz unserer Lebensgrundlagen“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Mit ihrem Schreiben appellieren die Umweltverbände an den Bundesverkehrsminister, gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Lösung zu realisieren, die den tatsächlichen Infrastrukturbedarf berücksichtigt und zusätzliche Eingriffe in Natur und Klima vermeidet. Eine solche Verständigung könnte nach Auffassung von BUND und NABU zeigen, dass unterschiedliche Interessen auch bei umstrittenen Großprojekten zu einem tragfähigen Kompromiss zusammengeführt werden können.
Den vollständigen offenen Brief an Bundesverkehrsminister Steffen Bilger finden Sie hier.
Bei Rückfragen:
Milena Fischer, Leitung Kommunikation BUND, Tel.: 040 / 600 38712, kommunikation(at)bund-hamburg.de
Christina Wolkenhauer, 2. Vorsitzende NABU Hamburg, Tel.: 0151 75046946, wolkenhauer(at)nabu-hamburg.de
