BUND-Landesverband Hamburg

Diesel-Fahrverbote: BUND Hamburg begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

27. Februar 2018 | Luftreinhaltung

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss Hamburg die im Luftreinhalteplan vorgesehenen Durchfahrtsverbote schnell umsetzen. Noch wichtiger ist jedoch eine "Blaue Plakette", damit die Stickoxidschleudern erst gar nicht in die Stadt fahren.

 (BUND / Christian Schumacher / BUND Hamburg)

Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage der Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge ist aus Sicht des BUND Hamburg ein großer Fortschritt in der Auseinandersetzung um wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch in Hamburg.
 
„Die heutige Entscheidung ist richtungsweisend und zeigt: Die Politik muss die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger schützen. Die rechtliche Möglichkeit dazu hat ihr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heute gegeben“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Hamburg müsse jetzt sofort die im Luftreinhalteplan der Stadt vorgesehenen Durchfahrtsbeschränkungen für die Max-Brauer-Allee und die Stresemannstraße in Kraft setzen sowie weitere Fahrverbote an besonders belasteten Straßen auf den Weg bringen.
 
„Verbote für einzelne Straßen dürfen jedoch nur der Anfang sein, da sie das Problem teilweise auf die Nachbarstraßen verlagern“, so der BUND. Ziel müsse es sein, ein flächenhaftes Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge in die innerstädtischen Bereiche zu verhängen. Am besten geeignet sei dafür eine „Blaue Plakette“, also eine bundeseinheitlichen Kennzeichnung, die es Fahrzeugen mit zu hohem Stickoxidausstoß untersagt, in eine Umweltzone einzufahren. Bislang orientieren sich die Plaketten für Umweltzonen vorrangig am Feinstaubausstoß der Fahrzeuge.
 
Der BUND weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht nur den Städten ein Instrument an die Hand gibt, schmutzige Dieselfahrzeuge aus der Stadt fernzuhalten, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern. „Die Verwaltungsgerichte können jetzt auch Klagen der Bevölkerung stattgeben und Fahrverbote für Straßen verhängen, in denen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden“, so Braasch.
 
Nach einer vor Kurzem bekannt gewordenen Studie des Umweltbundesamtes sterben in Deutschland jedes Jahr 6.000–8.000 Menschen vorzeitig an Herz-Kreislauferkrankungen, die durch Stickstoffdioxide mitausgelöst werden. Das sind zwei bis drei Mal so viele wie jährlich bei Unfällen im Straßenverkehr tödlich verunglücken.
 Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387-12 

Stickoxidbelastung 2013 bis Juni 2017

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