CCS vor der Haustür. Hamburg droht zum CO2-Drehkreuz zu werden

29. Januar 2026

BUND warnt vor Industrialisierung der Nordsee und Gefährdung von Schutzgebieten wie dem Wattenmeer

Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über Änderungen des London Protokolls und des Hohe-See-Einbringungsgesetzes. Damit soll der grenzüberschreitende Transport und die Verpressung von CO2 unter dem Meeresboden ermöglicht werden. Für Hamburg hätte dies erhebliche Folgen.

Als größter deutscher Hafenstandort rückt Hamburg in den Fokus der CCS-Planungen. Terminals, Pipelines und CO2-Tanksschiffe könnten den Hafen zu einem zentralen Umschlagplatz für fossilen Abfall machen. Die Nordsee würde dadurch weiter industrialisiert und ökologisch belastet.

„Hamburg droht vom Tor zur Welt zum Umschlagplatz für Abfall-CO2 zu werden. Statt den Hafen klimaverträglich umzubauen, soll er mit Milliarden an Steuergeldern in ein fossiles Entsorgungssystem eingebunden werden. Profitieren würden vor allem Industrie- und Energiekonzerne. Das ist ein massiver Rückschritt für Klima- und Meeresschutz“, warnt Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg.

Der BUND kritisiert, dass die geplanten Gesetzesänderungen Meeresschutzgebiete nur unzureichend schützen. Leitungsbau und Infrastruktur in und nahe sensibler Meeresräume würden ermöglicht, obwohl bereits heute hoher Nutzungsdruck herrscht. Obwohl Meeresschutzgebiete mit einer Pufferzone von der CO2-Speicherung ausgenommen sind, enthält das Gesetz Ausnahmeregelungen. Zudem dürfen Pipelines und Seekabel Schutzgebiete durchqueren. Zusätzlich gehen CCS-Projekte mit erheblichem Unterwasserlärm und dem Risiko von CO2-Leckagen einher.

„Die Nordsee ist vor allem ein ökologisch wertvoller Lebensraum und keine Deponie für industrielle Abgase. Mit CCS wird eine riskante Scheinlösung subventioniert, die fossile Geschäftsmodelle verlängert und kommende Generationen belastet“, so Sommer weiter.

 

Hintergrund:

Grenzüberschreitender CO2-Transport
Mit dem Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetz hat der Bundestag im November 2025 den kommerziellen Transport von CO2 in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Der grenzüberschreitende Transport ist bislang durch das London Protokoll verboten. Die nun geplante Änderung dieses Abkommens stammt aus dem Jahr 2009 und wurde ursprünglich vorangetrieben, um CCS als Instrument zur Verlängerung der Kohleverstromung zu etablieren.

Meeresschutzgebiete unter Druck
Nach geltender Rechtslage können CO2-Deponien auch unter oder in der Nähe von Meeresschutzgebieten genehmigt werden, wenn der Bedarf als hoch genug eingestuft wird. Der Bau von Leitungen ist selbst in Schutzgebieten wie dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer zulässig.

Lärmbelastung und ökologische Risiken
CCS erfordert regelmäßig seismische Untersuchungen mit Schallkanonen. Diese gehören zu den lautesten unter Wasser eingesetzten Geräten und erzeugen extreme Schallimpulse von bis zu 260 Dezibel, die für Meeressäuger und Fische hochgefährlich sind. Zusätzlich besteht das Risiko von CO2-Leckagen aus Leitungen und unterseeischen Speichern, die die Versauerung des Meerwassers beschleunigen.

Marines Geoengineering
Die UN-Konvention über die biologische Vielfalt hat bereits 2010 ein internationales Moratorium gegen klimageprägtes Geoengineering beschlossen und dieses im Oktober 2024 bekräftigt. Deutschland ist als Vertragsstaat verpflichtet, dieses Moratorium umzusetzen. Die geplanten Gesetzesänderungen sehen jedoch ausdrücklich die Erforschung mariner Geoengineering-Methoden vor und greifen damit internationalen Vereinbarungen vor.

 

Links:

Gemeinsame Stellungnahme von BUND, Greenpeace, Deutscher Umwelthilfe und Forum Umwelt und Entwicklung zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und des London-Protokolls, 5.9.2025

BUND-Website zu CCS: Risiken statt Klimaschutz

 

Bei Rückfragen:

Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg, Tel. 0160 7990946, sabine.sommer(at)bund-hamburg.de 

Milena Fischer, Leitung Kommunikation BUND Hamburg, Tel.: 040 600 387-12, kommunikation(at)bund-hamburg.de

Bettina Taylor, Leiterin BUND-Meeresschutzbüro, Tel.: 0421-7900234, Bettina.Taylor(at)bund.net

Kerstin Meyer, BUND Leiterin Wirtschaft und Finanzen, Tel.: 030 27586 598, kerstin.meyer(at)bund.net

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb