Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickoxide gelten seit 2010 und werden in weiten Teilen Hamburgs seither überschritten. Ein Großteil der an den Straßen gemessenen Emissionen stammt aus dem PKW- und LKW-Verkehr. Für die gesamtstädtische Belastung sind jedoch auch der Hafen und das Kohlekraftwerk Moorburg verantwortlich.
Der BUND Hamburg hat die Stadt gemeinsam mit einem Anwohner auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt und im April 2015 ein rechtskräftiges Urteil erstritten. Danach war der Senat aufgefordert, „schnellstmöglich“ wirksame Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung auf den Weg zu bringen.
Nachdem Hamburg zunächst Revision eingelegt hatte, hat die Behörde tatsächlich zum 1. Juli einen neuen Luftreinhalteplan vorgelegt.
Neben vielen Einzelmaßnahmen zur Verkehrsvermeidung gelten nun seit 1. Juni auch zwei kleine Durchfahrtsverbote in besonders belastenden Straßen und zwar an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße. Diese kurzen Strecken sorgen allerdings dafür, dass niemand sein Auto stehen lässt oder den Stadteil großräumig umfährt. Der Verkehr wird lediglich auf nahegelegene Ausweichstrecken verlagert, in denen folglich die Werte ebenfalls ansteigen.
Die Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Belastung für die Bevölkerung merklich zu senken. Der BUND hat deshalb am 23. Juni erneut Klage eingereicht mit der Forderung, großräumige Fahrverbote zumindest zu prüfen.