BUND-Landesverband Hamburg

Neue Klage gegen Hamburger Luftreinhalteplan

20. Juli 2018 | Luftreinhaltung, Verkehr, Umweltgifte

Die Hamburger Umweltbehörde kann sich nicht mehr damit herausreden, dass größere Fahrverbotszonen nach Bundesrecht nicht möglich sind. Der BUND hat deshalb eine neue Klage eingereicht, damit der Luftreinhalteplan vom vergangenen Jahr nachgebessert wird.

Nach der Entscheidung der Hamburger Umweltbehörde (BUE), den im Jahr 2012 in Kraft getretenen Luftreinhalteplan nicht nachzubessern, hat der BUND am 23. Juli 2018 eine neue Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Der BUND hatte die Umweltbehörde im Juni aufgefordert, umgehend großflächige Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge zu prüfen und auszuweisen. Dies ist aus Sicht des BUND notwendig geworden, da das Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 7 C 26.16 und 7 C 30.17) im Fall Stuttgart entschieden hatte, dass zonale Fahrverbote rechtmäßig und somit auch zu prüfen und ggf. anzuwenden sind.

„Die Entscheidung der Umweltbehörde kommt nicht überraschend, da sich Bürgermeister Peter Tschentscher bereits im Juni eindeutig gegen weitere Fahrverbote ausgesprochen hat“, sagt Paul Schmid, Sprecher des BUND Hamburg. Damit trete der neue Bürgermeister in die Fußstapfen seines Vorgängers Olaf Scholz, der mit seiner Aussage im Wahlkampf 2011, mit ihm werde es keine Umweltzone geben, dafür gesorgt hatte, dass Hamburg die größte Stadt in Deutschland ohne Umweltzone ist. „‘Erst reden, dann prüfen‘, darf aber nicht die Maxime der Hamburger Umweltpolitik sein“, so Schmid.

In ihrem Schreiben vom 20. Juli gibt die BUE zwar zu, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts neue Möglichkeiten für Verkehrsbeschränkungen eröffnet. Gleichzeitig geht sie aber davon aus, dass der im Sommer 2017 in Kraft getretene Luftreinhalteplan bereits alle notwendigen Maßnahmen enthält, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) führen.

Diese Einschätzung widerspricht aus Sicht des BUND deutlich der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG. Denn der aktuelle Luftreinhalteplan stellt die Einhaltung der Grenzwerte in ganz Hamburg erst für das Jahr 2025 in Aussicht, und damit zu einem Zeitpunkt, den das BVerwG ausdrücklich als zu spät eingestuft hat. Die aktuellen Entwicklungen z.B. in Stuttgart und Aachen zeigen die nötigen Konsequenzen aus dem Urteil auch für Hamburg sehr deutlich auf.

Das Antwortschreiben der BUE enthält keinerlei neue Aspekte, die die ablehnende Entscheidung rechtfertigen und damit die Erfolgsaussichten der nun nötigen neuen Klage schmälern könnten. Der Umweltverband wird daher die Klageschrift heute fertigstellen und am kommenden Montag beim Hamburger Verwaltungsgericht einreichen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND Hamburg, Tel. 040 – 600 387-12

 

 

 

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