Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg, kommentiert:
„In der Ausgestaltung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für die Anwendung des § 246e BauGB sieht der BUND Hamburg erhebliche Risiken für Natur- und Klimaschutz in Hamburg.
Bislang sind Bebauungspläne das zentrale Instrument, um ökologische Belange wie Frischluftschneisen, Stadtgrün oder Bodenfunktionen verbindlich zu sichern. Der Bauturbo schafft nun einen Weg, dieses Verfahren zu umgehen.
Städtebauliche Verträge mit Bauträgern sollen den Naturschutz ersatzweise gewährleisten, bieten jedoch nicht dieselbe Verbindlichkeit und Transparenz wie ein regulärer Bebauungsplan.
Die Prüfung von Bauvorhaben wird auf die Bauaufsicht übertragen. Diese verfügt in der Regel nicht über das naturschutzfachliche Wissen, das für eine vollständige Bewertung ökologischer Risiken erforderlich ist. Schutzbelange, die nicht offensichtlich erkennbar sind, laufen damit Gefahr, im Verfahren nicht berücksichtigt zu werden.
Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht mehr verpflichtend. Ob sie stattfindet, liegt nun im Ermessen des zuständigen Bezirksamts. Eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände ist nur vorgesehen, wenn „eindeutige Schutzbelange" betroffen sind. Das ist insofern bedenklich, als viele relevante Belange erst durch eine breitere Prüfung überhaupt sichtbar werden.
Besonders fragwürdig ist die Genehmigungsfiktion, wodurch Anträge, die nicht innerhalb von drei Monaten abgelehnt werden, automatisch als genehmigt gelten. Das birgt das große Risiko, dass Vorhaben ohne ausreichende Prüfung Baurecht erhalten.
Zu prüfen bleibt, inwieweit die Anwendung des § 246e mit dem Verschlechterungsverbot der EU-Wiederherstellungsverordnung (Art. 8) vereinbar ist, das Netto-Flächenverluste bei städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung untersagt.
Der BUND fordert eine Ergänzung um eine generelle Empfehlung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, unabhängig davon, ob Schutzbelange auf den ersten Blick erkennbar sind. Darüber hinaus braucht Hamburg verbindliche Flächenziele sowie eine stärkere Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen: Leerstand, Baulücken und leerstehende Einliegerwohnungen bieten erhebliche Kapazitäten, die bislang zu wenig erschlossen werden. Eine Stadtentwicklungspolitik, die Wohnungsbau und Klimaschutz als gleichrangige Ziele begreift, ist möglich, doch der Bauturbo in seiner jetzigen Form wird ihr nicht gerecht."
Bei Rückfragen:
Milena Fischer, Leitung Kommunikation, Tel.: 040 / 600 387-12, kommunikation(at)bund-hamburg.de
