BUND-Landesverband Hamburg

Kraftwerk Moorburg: Umweltbehörde verzichtet auf Revision / Energiekonzern Vattenfall klagt weiter

27. November 2020 | Kohlekraftwerk Moorburg, Elbe, Energie

BUND Hamburg fordert Vattenfall auf, Auflagen zum Gewässerschutz zu akzeptieren / Schutz der Elbe muss Vorrang vor Kostenoptimierung haben

Der BUND Hamburg begrüßt die Entscheidung der von Senator Jens Kerstan geführten
Umweltbehörde (BUKEA), keine Revision gegen das vom BUND im September 2020 erstrittene
Urteil (1 E 26/18) zur Frage der Kraftwerkskühlung einzulegen. Die Frist für einen entsprechenden
Antrag hat die Behörde in dieser Woche verstreichen lassen. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht
(OVG) hatte am 1. September die Erlaubnis für die von Vattenfall beantragte Entnahme
von bis zu 64,4 m³ Wasser pro Sekunde für den Betrieb einer Durchlaufkühlung aufgehoben.

Damit hat die zuständige Fachbehörde offensichtlich die Notwendigkeit akzeptiert, dass das
Kraftwerk zum Schutz der Elbe ganzjährig mit dem ohnehin bereits vorhandenen Kühlturm
betrieben werden muss. Im Gegensatz zur BUKEA geht der im Verfahren als Beigeladene beteiligte
Energiekonzern Vattenfall erneut in die Revision und will weiterhin eine Kühlung mit Elbwasser
gerichtlich durchzusetzen. Die großvolumige Wasserentnahme ist für das Unternehmen
kostengünstiger als der Betrieb des Kühlturms.

„Wir freuen uns, dass Umweltsenator Jens Kerstan endlich den Mut hat, im Verfahren um das
Kohlekraftwerk von der Seite Vattenfalls zu weichen“, kommentiert Manfred Braasch,
Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, die Entscheidung. Schließlich habe der schwedische
Konzern die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Stadt Hamburg anfangs aufgrund der
wasserrechtlichen Auflagen vor dem OVG Hamburg und zusätzlich vor dem Internationalen
Schiedszentrum für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington verklagt. Dabei ging es um
Schadenersatzansprüche in Höhe von über einer Milliarde Euro, die erst durch einen Vergleich
und eine damit verbundene Aufweichung der Umweltvorgaben abgewendet wurden.

„Es spricht Bände, dass Vattenfall nach zwei verlorenen OVG-Entscheidungen und einem EuGHUrteil
weiterhin an der massiv die Elbe schädigenden Kühloption festhalten will. Das Unternehmen
offenbart einmal mehr, dass es ihm nicht um den Schutz der Umwelt, sondern um das reine
Profitinteresse geht“, ergänzt Christiane Blömeke, Vorsitzende des BUND Hamburg.

Ob es überhaupt noch zu einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht kommt, hängt
letztlich davon ab, ob die Bundesnetzagentur Anfang Dezember dem Antrag von Vattenfall
stattgeben wird, das Kohlekraftwerk Moorburg nach den Vorgaben des Kohleausstiegsgesetz der
Bundesregierung ganz vom Netz zu nehmen.

Der BUND Hamburg hofft in jedem Fall auf ein schnelles Aus von Norddeutschlands Klimakiller
Nummer Eins. Das Steinkohlekraftwerk stehe nicht nur der Energiewende im Weg, Vattenfalls
Umgang mit der Klage zeige deutlich, dass es nur unter Inkaufnahme enormer Umweltbelastungen
wirtschaftlich zu betreiben sei.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

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