Kohlekraftwerk Moorburg: EuGH verurteilt Deutschland

26. April 2017 | Elbe, Gewässer, Naturschutz

Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Hamburg hat Gesetzesvorgaben missachtet

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg verurteilt. Der BUND Hamburg sieht sich in seiner Rechtsauffassung, die bereits Grundlage einer EU-Beschwerde in 2010 gewesen ist, bestätigt. Das Ziel des Umweltverbandes, die problematische Kühlwasserentnahme aus der Elbe zu verhindern, ist mit dem Urteil ein großes Stück näher gerückt. Zudem wird das Urteil fallübergreifend dafür sorgen, dass wichtige Vorgaben des Umweltrechts zukünftig stärker beachtet werden müssen. 

Konkret wurde im Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Moorburg die entscheidende Verträglichkeitsprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fehlerhaft durchgeführt. Eine solche Verträglichkeitsprüfung muss vorgenommen werden, wenn Eingriffe in europäische Schutzgüter zu erwarten sind. Zum Zeitpunkt der Genehmigung konnten aber die Behörden nicht sicherstellen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung beispielsweise der Fischfauna kommt. Daran ändere nach Ansicht des EuGH auch die neue Fischtreppe am Wehr Geesthacht nichts, da diese erst später in Betrieb gegangen und die Funktionsfähigkeit nicht gesichert war. 

Unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb des Kraftwerkes gibt es zunächst voraussichtlich nicht. Das EuGH-Urteil wird aber im noch anhängigen nationalen Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Rolle spielen. Der BUND Hamburg hatte 2013 in erster Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg den ganzjährigen Betrieb des mittlerweile vorhandenen Kühlturms und damit einen weitreichenden Gewässerschutz durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind aber in die Revision gegangen, so dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Richter in Leipzig müssen die aktuelle EuGH-Entscheidung nun berücksichtigen. Vieles spricht dafür, dass dies zu einer Ablehnung der Revision führt. Damit wäre das OVG-Urteil rechtskräftig und der Kühlturm müsste ganzjährig betrieben werden.

„Das Urteil ist ein toller Erfolg für den Umweltschutz und in der Perspektive hoffentlich auch für die Elbe. Mit diesem Rückenwind rückt unser Ziel, die Elbe konsequent zu schützen und die schädliche Kühlwasserentnahme zu verhindern, in greifbare Nähe. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Moorburg-Verfahren nun schnell wieder aufnimmt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. 

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387-12 

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