Beteiligung am Volksentscheid gemeinnützig

11. August 2017 | Energie, Volksentscheid Energienetze

Der BUND Hamburg hat vor dem Bundesfinanzhof ein bundesweit bedeutendes Urteil für gemeinnützige Organisationen erstritten. Die "politischen Willensbildung" bei der Beteiligung an Volksbegehren und Volksentscheiden gilt als gemeinnützig, wenn sei parteipolitisch neutral bleibt und im Rahmen der satzungsgemäßen Themen erfolgt.

Der BUND Hamburg kommentiert die heutige Veröffentlichung des Urteils (Az. X R 13/15) des Bundesfinanzhofes (BFH) zu seiner Revision wie folgt:

„Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichtes Hamburg wurde aufgehoben. Entscheidend ist aber auch, dass das höchste deutsche Finanzgericht bestätigt hat, dass unser Engagement in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Volksinitiative UNSER HAMBURG UNSER NETZ nicht gemeinnützigkeitsschädlich gewesen ist. Damit erlangt das Urteil auch eine bundesweite Bedeutung. Die direkte Demokratie und das Engagement gemeinnütziger Vereine, in denen bundesweit zigtausend Menschen aktiv sind, werden klar gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Zum Hintergrund:

2011 hatte es aus der Bürgerschaft heraus den massiven Vorwurf gegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks „Umweltschutz“ handele. Insbesondere schließe die damit verbundene Beeinflussung der politischen Willensbildung die Gemeinnützigkeit aus. Die Finanzverwaltung Hamburg hatte sich damals dieser Auffassung angeschlossen. Es folgte ein komplizierter Rechtsstreit über mehr als sechs Jahre.

Der BUND Hamburg wurde in der Sache von der Kanzlei Esche, Schümann und Commichau vertreten.  

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387-12 

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