Als Anwohnerinnen müssen Sie die Schadstoffbelastung nicht einfach hinnehmen.
Bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle können Sie einen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen stellen, wenn die Abgas- oder die Lärmwerte über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Die Behörde muss diesen Antrag innerhalb von drei Monaten prüfen und Ihnen einen Bescheid ausstellen, gegen den Sie im Ablehnungsfall Widerspruch einlegen bzw. gerichtlich vorgehen können.
Einen Musterantrag gibt es beim ADFC Hamburg. Je mehr Menschen einen solchen Antrag stellen, desto größer ist der Druck auf Behörden und Senat, zu reagieren.