Keine Bebauung im Öjendorfer Park!

Der BUND Hamburg lehnt die geplante Bebauung im Öjendorfer Park ab - Planungen laufen den Zielen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes zuwider

Im Öjendorfer Park und Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest soll auf einer bislang als Park ausgewiesenen Grünfläche östlich der Straße Haferblöcken und westlich des Schleemer Bachs zunächst eine "Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen" entstehen. Zusätzlich zu den geplanten Unterbringungsmöglichkeiten für etwa 1.500 Geflüchtete soll auf der Fläche zeitnah weiterer Wohnungsbau realisiert werden. Dazu ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Billstedt 113 erforderlich.

Der BUND Hamburg sieht die Herausforderung für die Stadt Hamburg, aus humanitären Gründen schnell zusätzlichen Wohnraum schaffen zu müssen, hält die dafür vorgesehene Fläche jedoch für ungeeignet und lehnt die an dieser Stelle geplante Bebauung für Folgeeinrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten und für dauerhaftes Wohnen ab:

  1. Die Fläche für die geplante Unterkunft für Geflüchtete mit der Perspektive Wohnen ist planrechtlich als Parkanlage definiert (Bebauungsplan Billstedt 90, Landschaftsprogramm, Arten- und Biotopschutz). Ein Teil der Fläche ist gekennzeichnet als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
  2. Der Flächennutzungsplan definiert das Plangebiet als Grünfläche.
  3. Die Fläche liegt in dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Öjendorf-Billstedter Geest.
  4. Je nach genauer Lage des Plangebiets wären im Bereich des Schleemer Bachs auch eine als Gewässerlandschaft definierte Fläche und ihr zugehöriger Auenentwicklungsbereich von den Planungen tangiert.
  5. Auf der Fläche finden sich drei Knicks als Bestandteil eines ausgedehnten, kommunizierenden Knicksystems. Sie wurden im Rahmen der Biotopkartierung als wertvoll bewertet.
  6. Im Osten des geplanten Gebietes befinden sich Ausgleichsflächen nach § 15 BNatSchG. Es handelt sich hierbei um sehr hochwertige Biotoptypen, das extensiv genutzte Grünland bietet Rückzugsmöglichkeiten für Flora und Fauna.
  7. Die Vorhabenfläche ist Lebens- und Nahrungsraum für verschiedene besonders und streng geschützte Säugetiere (z.B. Fledermausarten), Vögel (z.B. Habicht, Mäusebussard, Waldohreule), Libellen, Tagfalter und Amphibien.
  8. Zudem hat die gesamte Fläche eine große Bedeutung als Biotopverbundfläche für Feuchtlebensräume sowie als Pufferzone zur Erhaltung und Pflege der angrenzenden gesetzlich geschützten Biotope (unter anderem Knicks, Feucht-, Waldbiotop, Magerrasen), dem Schleemer Bach sowie dem Öjendorfer Park.
  9. Die geplante Bebauung liegt im Öjendorfer Park und ist Bestandteil des „Grünen Netzes“. Sie liegt innerhalb der Landschaftsachse „Horner Geest-Achse“ und im 2. Grünen Ring.
  10. Als Bezirkspark stellt der Öjendorfer Park ein wichtiges Erholungsangebot für angrenzende Stadtteile und auch größere Einzugsgebiete dar.
  11. Als Parkanlage innerhalb des Grünen Netzes hat das Gebiet eine wichtige Funktion für das Stadtklima. Die Fläche ist Teil einer Kaltluftleitbahn, welche einen Luftaustausch innerhalb der Stadt ermöglicht.

Die ausführliche Stellungnahme zu den Planungen im Öjendorfer Park ist hier abrufbar.

Weitere Informationen zu den Planungen finden Sie hier.

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