BUND-Landesverband Hamburg

Bäume schützen - mit Recht

Bäume sind ein wichtiger Teil der Stadtnatur und des Lebens in der Stadt, daher ist ihr Schutz auch rechtlich verankert. Erfahren Sie hier mehr über die rechtlichen Grundlagen des Baumschutzes.

Recht

Baumschutzverordnung in Verbindung mit dem Hamburgischen Naturschutzgesetz

In der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Baumschutzverordnung) vom 17. September 1948 grundsätzlich alle Bäume und Hecken geschützt, d.h. sie dürfen ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung des zuständigen Bezirksamtes nicht gefällt und keine Teile von ihnen entfernt oder beschädigt werden (z.B. Zweige, Äste, Rinde, Wurzeln).

Ausgenommen davon sind:

-    Einzelbäume (d.h. Bäume, die nicht innerhalb einer Reihe, Allee, geschlossenen Gruppe, eines geschlossenen Bestandes oder Knicks stehen) mit einem Stammdurchmesser unter 25 cm - in 1,30 m Höhe gemessen.

-    Obstbäume (wobei z.B. Walnußbäume gem. Durchführungsverordnung i.d.R. nicht zu den Obstbäumen gezählt werden),

-    das übliche Beschneiden der Hecken (der jeweilige Jahreszuwachs)

Genehmigungen für das Fällen oder den Rückschnitt von Bäumen können erteilt werden, wenn ein ausnahmefähiger Sachverhalt vorliegt, d.h. wenn:

-    der Baum stark geschädigt, absterbend oder tot ist, umzustürzen oder zu brechen droht,

-    der Baum ein zulässiges Bauvorhaben behindert und nicht von besonderer Bedeutung ist,

-    der Baum in unzumutbarer Weise die Wohnnutzung beeinträchtigt, (z.B. indem er alle Wohnräume des Hauses so sehr verdunkelt, dass die Wohnqualität in einem erheblichen Maß beeinträchtigt ist). In diesen Fällen ist in der Abwägung die Bedeutung des Baumes für das Landschaftsbild und sein ökologischer Wert mit zu berücksichtigen.

-    Das Entfernen oder Kürzen von Ästen und Zweigen ist genehmigungsfähig, wenn diese bruchgefährdet sind, wenn sie direkt auf ein Dach oder eine Hauswand schlagen, das Betreten oder Befahren eines Grundstückes wesentlich behindern oder in den vorgeschriebenen Freiraum einer Straße wachsen, Straßenbeleuchtung verschatten, Ampeln verdecken oder wenn es sich um baumerhaltende Pflegeschnitte handelt.

Üblicherweise werden Fällgenehmigungen mit der Auflage von Ersatzpflanzungen verbunden.

Zur Abwehr akuter Gefahren z.B. bei schweren Sturmschäden darf der Baum sofort gefällt bzw. die Gefahr beseitigt werden. Die Gefahrensituation bzw. Fällung ist mit Hilfe von Fotos o.ä. zu dokumentieren und dem Bezirksamt anzuzeigen.

Nicht genehmigt wird z.B. das Fällen eines Baumes, wenn er nur Nebenräume verschattet oder in einer geplanten Einfahrt steht, die verlegt werden kann.

Natürliche Beeinträchtigungen wie Beschattung, Wurzeldruck, Pollenflug, Blüten-, Samen-, Frucht- und Laubfall und die damit verbundene Mehrarbeit sind dem Grundstückseigentümer zuzumuten.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Baumschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes verfolgt und mit einem Bußgeld belegt werden.

Quelle: Baumschutzverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg
Achtung! Unsere hier aufgeführte Darstellung stellt nur eine verkürzte Zusammenfassung dar. Hier geht es zur Baumschutzverordnung

Fristenregelung

Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies betrifft auch Bäume und Sträucher, die sonst nicht geschützt sind.

Die zuständige Dienststelle der Bezirksämter kann im begründeten Einzelfall, z.B. bei Gefahrenbäumen oder zur Durchführung genehmigter, nicht verschiebbarer Bauvorhaben, Befreiungen von diesem Verbot gewähren (§ 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz).

Das übliche Beschneiden der Hecken in den Sommermonaten fällt nicht unter dieses Verbot. Unter dem „üblichen Beschneiden von Hecken“ ist das Entfernen der jeweils jüngsten Triebe zu verstehen. Aus Vogelschutzgründen sollte dieses erst nach dem 24. Juni (Johanni) vorgenommen werden.

Quelle: "Informationen zum Baumschutz" - Freie und Hansestadt Hamburg (2005)  

Ansprechpartner*innen

Zuständig für den konkreten Baum- und Naturschutz, sowie die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen, sind in Hamburg die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ).

Bei Fragen über eine konkrete Fällung, bzw. Auskunft über diese (wie z.B. ob eine Genehmigung zur Fällung der Bäume vorliegt) sind die WBZs in Ihrem jeweiligen Bezirk dafür zuständig.

Bei generellerem Informationsbedarf, steht auch das Bürgertelefon unter 040 / 115 zur Verfügung. Im folgenden sind Telefonnummern und Adressen der Bezirksämter zu finden.

Hamburger Bezirksämter

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Bezirksamt Altona

Für Bäume auf öffentlichen Flächen oder in Parks:

Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün -

Telefon: 040 42811-6124

E-Mail: MR(at)altona.hamburg.de

Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool

Telefon: 040 42811-6363

E-Mail: Zentrum-Wirtschaft-Bauen-Umwelt(at)altona.hamburg.de

Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf

Für Bäume auf öffentlichen Flächen:

Bezirksamt Bergedorf - Straßenbegleitgrün -

Telefon: 040 42891-2843

E-Mail: MR(at)bergedorf.hamburg.de

Kampweg 4, 21035 Hamburg

 

Für Bäume in Parks:

Bezirksamt Bergedorf - Öffentliches Grün und Forsten -

Telefon: 040 42891-2490

E-Mail: MR(at)bergedorf.hamburg.de

Kampweg 4, 21035 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Bergedorf - Naturschutz

Telefon: 040 42891-4342

E-Mail: WBZ-Wirtschaft-Bauen-Umwelt(at)bergedorf.hamburg.de

Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg

 

 

Bezirksamt Eimsbüttel

Für Bäume auf öffentlichen Flächen oder in Parks:

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Unterhaltung Stadtgrün

Telefon: 040 42801-2637 oder -3442

E-Mail: MR(at)eimsbuettel.hamburg.de

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz

Telefon: 040 42801-2715 oder -3435

E-Mail: Baupruefung(at)eimsbuettel.hamburg.de

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

 

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Für Bäume auf öffentlichen Flächen oder in Parks:

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Management des öffentlichen Raumes

Telefon: 040 42854-3443 oder -4149

E-Mail: MR(at)hamburg-mitte.hamburg.de

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Management des öffentlichen Raumes-Planung, Entwurf und Neubau-Grünanlagen und Naturschutz

Telefon: 040 42854-3437 oder -3144

E-Mail: MR(at)hamburg-mitte.hamburg.de

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Nord

Für Bäume auf öffentlichen Flächen oder in Parks:

Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung

Telefon: 040 42804-6170 (öffentliche Flächen) / 040 42804-6162 (Parks)

E-Mail: MR(at)hamburg-nord.hamburg.de

Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Hoheitliche Aufgaben

Telefon: 040 42804-6150

E-Mail: MR(at)hamburg-nord.hamburg.de

Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg

Bezirksamt Harburg

Für Bäume auf öffentlichen Flächen oder in Parks:

Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün - Unterhaltung

Telefon: 040 42871-2270 oder -3790

E-Mail: Christian.kadgien(at)harburg.hamburg.de

Harburger Rathausplatz 6, 21073 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz

Telefon: 040 42871-2558 oder -4059

E-Mail: naturschutz-wbz(at)harburg.hamburg.de

Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg

Bezirksamt Wandsbek

Für Bäume auf öffentlichen Flächen oder in Parks:

Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Unterhaltung Stadtgrün, Naturschutz

Telefon: 040 42881-2413

E-Mail: uwe.hage(at)wandsbek.hamburg.de

Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken:

Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Naturschutz

Telefon: 040 42881-3294

E-Mail: naturschutz(at)wandsbek.hamburg.de

Schloßgarten 9, 22041 Hamburg

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