BUND-Landesverband Hamburg

Das 1x1 der Energiesparlampe

04. August 2017 | Abfall, Energie, Nachhaltigkeit, Umweltbildung, Öko-Tipp

Angefangen hat der Schutz vor stromfres­sen­den Lampen damit, dass seit 2009 Glühbirnen schritt­wei­se vom Markt genommen wurden. Seit dem 1. September 2016 muss auch ein Teil der Halo­gen­lampen Platz für energiesparende Alternativen machen. Was gibt es noch im Lampenregal – und was empfiehlt der BUND?

Evolution der Beleuchtung von der Kerze zur Energiesparlampe

Mit den Ökodesign-Vorgaben für die umwelt­ge­rechte Gestaltung von Haushaltslampen vermeidet die EU bis 2020 die Stromproduktion von zehn Kraftwerken pro Jahr. Davon profitieren Klima und VerbraucherInnen gleichermaßen.

Halogenlampen – Achtung Stromfresser

Die Halogenlampe setzt mehr als 90 Prozent der Energie in Wärme statt Licht um und verschwendet damit jede Menge Energie. In vielen Haushalten beleuchten sogenannte Spots oder Reflektorlampen Flur, Küche oder Bad. Die Fassungen sind in Decke oder Möbel eingelassen. Seit 1. September 2016 dürfen für solche Fassungen keine Halogenlampen mehr in Verkehr gebracht werden, das heißt Händler dürfen nur noch ihre Bestände verkaufen.

Weiteren Halogenlampen, zum Beispiel für Fassungen klassischer Decken- oder Standleuchten, geht es erst im September 2018 an den Kragen. Auf Druck der Industrie wurde die Frist leider um zwei Jahre verschoben. Damit werden VerbraucherInnen europaweit um mehr als sechs Milliarden Euro an Einsparungen bei den Stromkosten gebracht.

Kompaktleuchtstofflampen – der Klassiker unter den Energiesparlampen

Die Kompaktleuchtstofflampe, umgangssprachlich Energiesparlampe genannt, verbraucht bis zu 80 Prozent weniger Strom als die ausgediente Glühbirne – und trägt daher zu Recht den Beinamen Energiesparlampe. Anfängliche Schwierigkeiten, wie verzögerte Helligkeit, bläulich wirkendes Licht oder Gefahren durch austretendes Quecksilber, konnten die Leuchten durch eine verbesserte Technik und eine höhere Bruchsicherheit begegnen.

LED – der Energiesparmeister

LEDs sind eindeutig die Energiesparmeister unter den Leuchtmitteln. Sie kommen auf 90 Lumen Lichtausbeute pro Watt Energie. Zum Vergleich: Eine Halogenlampe schafft pro Watt gerade einmal 15 Lumen. In den vergangenen Jahren haben LEDs eine regelrechte Kosten- und Technikrevolution erfahren. Ihr Preis sank um 80 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren! Sie sind in allen erdenklichen Formen erhältlich, leuchten sofort nach dem Einschalten mit voller Helligkeit und sind auch als dimmbare Lampen erhältlich. Sie enthalten kein Quecksilber und halten ungefähr zehn Mal so lange wie Halogenlampen und doppelt so lange wie Energiesparlampen.

Rechnet man Anschaffungs- und Stromkosten zusammen bezahlen VerbraucherInnen innerhalb von zehn Jahren über 150 Euro weniger, wenn sie zu LEDs statt Halogenlampen greifen. Und das pro Lampensockel!

Tipps zum Lampenkauf

 

  • Die Lichtstärke wird in der Einheit Lumen (lm) angegeben. Je höher der Wert, desto heller leuchtet die Lampe. Die Lichtstärke einer 60 Watt Glühbirne entspricht bei LEDs ca. 800 Lumen.
  • Die Lichtfarbe wird gemessen in Kelvin (K): Warmes, gemütliches Licht beispielsweise liegt bei etwa 2.000 bis 4.000 Kelvin. Das gewohnte Glühlampen-Licht, was auch von sparsamen Leuchtmitteln wie LED produziert werden kann, liegt bei 2.700 Kelvin. Neutrales Licht, wie es etwa Büros ausleuchtet, liegt zwischen 4.000 und 6.500 Kelvin, über 6.500 Kelvin leuchtet die Lampe kaltweiß.
  • Lassen Sie sich bei Halogenlampen nicht von diversen "eco"-Bezeichnungen oder grünen Verpackungen täuschen! Halogenlampen verschleudern Energie und werden deshalb schon bald gänzlich vom Markt verschwinden!
  • Mit LEDs entlasten Sie Geldbeutel und Klima am besten. Doch setzen Sie auf Qualitätsprodukte. Vergleichen Sie sorgfältig. Sogenannte Billigprodukte leuchten oft nicht so hell oder verlieren früher an Lichtkraft. Nützliche Hinweise finden Sie bei der Stiftung Warentest oder im Produktfinder von www.ecotopten.de. In vielen Läden können sie das Licht verschiedener Lampen direkt vergleichen.
  • Bewahren Sie den Kassenbon auf! Sollte die Lampe vorzeitig an Leuchtkraft verlieren oder kaputtgehen, können Sie bis zu zwei Jahre (bei einigen Qualitätsherstellern sogar länger) nach dem Lampenkauf beim Händler reklamieren.
  • LEDs und Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll. Die meisten Elektro- und Lebensmittelmärkte nehmen die Lampen inzwischen zur Entsorgung an. Auch auf Wertstoffhöfen können Sie die Lampen abgeben. 

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