Der Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass Kinder ein Recht auf bestmögliche Bildung haben. Diese soll Kinder auch befähigen, die Umwelt zu schützen.
Der Artikel ist eine klare Einladung an uns Umwelt- und Naturpädagog*innen, diesen Anspruch in unserer Bildungsarbeit aktiv umzusetzen und Lernangebote entsprechend zu gestalten. Neben dem Recht auf Bildung gehören weitere zentrale Kinderrechte – wie Meinungsfreiheit, Partizipation und Teilhabe von Kindern mit Behinderungen – in unserer Veranstaltungsplanung berücksichtigt.
In dieser Fortbildung beschäftigen wir uns anhand konkreter Beispiele damit, wie eine Umsetzung der Kinderrechte in der Bildungsarbeit gelingen kann. Wir tauschen praxisnahe Tipps und Ideen aus, die sich in der täglichen Arbeit mit Kindern anwenden lassen. Außerdem stellen wir Material vor, um mit den Kindern über ihre Rechte ins Gespräch zu kommen.
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Die Fortbildung richtet sich vorwiegend an Multiplikator*innen und (ehrenamtlich) Tätige in der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Referentin: Katharina Chindamo, Soziologin (BA), Pädagogin (MA) und Naturpädagogin
Kosten: 35€ (für BUND-/BUNDjugend-Aktive kostenlos)
Anmeldung unter Telefon 600387-00 oder E-Mail: anmeldung(at)bund-hamburg.de
