Hamburg plant, bis 2027 rund 0,5 Prozent seiner Landesfläche, das entspricht etwa 378 Hektar, für die Errichtung von Windkraftanlagen bereitzustellen, um den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes gerecht zu werden. Mehr als die Hälfte dieser Flächen soll in den Vier- und Marschlanden liegen. Der BUND Hamburg befürwortet die CO₂-reduzierte Energiegewinnung durch Windkraft, mahnt jedoch, dass diese stets unter Berücksichtigung des Artenschutzes erfolgen müsse.
Der Bau von neuen Windkraftanlagen stelle immer auch eine weitere Bedrohung für den Artenschutz dar, insbesondere für Vögel und Fledermäuse. Zur Verringerung des Kollisionsrisikos sind die Abschaltzeiten und Abschaltvorrichtungen zu nutzen. Diese sollten regelmäßig auf den technisch neuesten Stand gebracht werden. Da diese Maßnahmen jedoch Tötungen nie ganz verhindern können, sei es entscheidend, Windkraftanlagen abseits der Hauptzugkorridore und Flugrouten von Tieren zu platzieren sowie stark frequentierte Lebensräume wie Wälder oder Naturschutzgebiete zu meiden. Ein Beispiel: Bei der im Bau befindlichen A26 West wurden als Artenschutzmaßnahme an einigen Stellen Querungshilfen für Fledermäuse gebaut. Damit die Fledermäuse auf ihrem Weg nach Norden nicht direkt in die Windkraftanlagen fliegen, braucht es breite Korridore für sichere Flugrouten.
„Windkraftanlagen verdeutlichen: Die Energie, die wir verbrauchen, müssen wir auch erzeugen“, erklärt Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg. „Wir setzen uns für eine naturverträgliche Energiewende ein, die den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem konsequenten Schutz der heimischen Tierwelt verbindet. Der erste Schritt muss immer darin bestehen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Hier mangelt es seitens des Hamburger Senats aber an Ideen und Maßnahmen.“
Die nun ausgelegten Pläne zeigen, dass der Großteil des Windenergieausbaus auf unversiegelten Flächen umgesetzt werden soll. Der BUND schlägt stattdessen vor, insbesondere bereits versiegelte Flächen zu prüfen – beispielsweise im Hafengebiet. Auch dort müsse eine artenschutzfachliche Prüfung stattfinden, der große Vorteil sei aber, dass weitere Beeinträchtigungen für die Natur geringer wären als in unversiegelten Bereichen. Ein großes Problem sieht der BUND zudem in der nur sehr geringen Anrechnung dieser Flächen auf das 0,5%-Flächen-Ziel. Denn hier würden nur die Grundflächen der Windkraftanlagen selber berücksichtigt. Das fördert die Suche nach Standorten in bislang unversiegelten Bereichen, da hier der auf das Flächenziel anrechenbarer Anteil viel höher wäre. Aus Sicht des BUND ist dies ein Anreiz in die falsche Richtung.
Industriegebiete können geeignet für Windkraftanlagen sein: Sie liegen abseits von Wohngebieten, sind bereits stark versiegelt und angesichts der rückläufigen Containerumschlagszahlen im Hafen kann hier der Gewinnung von Windenergie Vorrang eingeräumt werden.
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