Die Hamburger Umweltverbände BUND und NABU befürchten, dass die in Bremerhaven beginnende Verkehrsministerkonferenz eine weitere Chance verpasst, den Pfad der Mobilitätswende ernsthaft zu beschreiten – denn nach Auffassung der Verbände fehlen erneut zentrale Punkte auf der prallen Tagesordnung. Dazu gehören vor allem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung aller Bundesfernstraßenvorhaben mit Beteiligung der Umweltverbände sowie ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen.
„Vor allem die FDP verweist, wie bei der Schuldenbremse, ständig auf den Koalitionsvertrag. Beim vordringlichen Problem des Klimaschutzes drückt sich der Bundesverkehrsminister aber vor der Verantwortung, seiner automobilfreundlichen Klientel zu verdeutlichen, dass auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit langsamer und weniger gefahren werden muss. Der Koalitionsvertrag ist kein Buffet für Cherry-Picking, sondern eine Arbeitsgrundlage, an die sich die Koalitionäre in allen Punkten zu halten haben. Die Umweltverbände erwarten entsprechend, dass das Bundesverkehrsministerium (BMDV) auch dort ins Handeln kommt, wo es der Führung nicht in den politischen Kram passt. Das bedeutet für Hamburg, die Pläne für die A26 Ost endgültig einzustampfen“, so die Umweltverbände.
BUND und NABU fordern Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks deshalb auf, auf Bundesebene für einen Verzicht auf das wegen der geplanten Aufständerung besonders klimaschädliche Autobahnvorhaben zu werben. Die im Hamburger Süden geplante Autobahn sei im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan zudem das bundesweit teuerste Neubauprojekt in einer Größenordnung von über 200 Mio. € Baukosten pro Kilometer.
„Die A26 Ost konterkariert die Verkehrswende und steht den Klimaschutzzielen im Weg. Noch dazu ist sie überflüssig, denn sie verläuft in weiten Teilen parallel zur ohnehin ausbaubedürftigen Köhlbrandquerung und dem Veddeler Damm dort, wo der Verkehr läuft: nämlich im zentralen Hafen“, so NABU und BUND. Die Umweltverbände setzen sich dafür ein, dass der Bund statt einer A26 Ost die volle Finanzierung eines Köhlbrandtunnels mit drei Röhren übernimmt, während die Freie und Hansestadt Hamburg lediglich für den Ausbau des Veddeler Damms zuständig wäre. Das bedeutete eine erhebliche finanzielle Einsparung bei gleichzeitiger Erfüllung des Versprechens aus der Präambel des Bundesverkehrswegeplans: „Erhalt vor Neubau“.
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