BUND-Landesverband Hamburg

Verbändeanhörung zum neuen Hamburger Klimaschutzgesetz: Hamburger*innen müssen Einhaltung des Gesetzes einklagen dürfen

23. März 2023 | Energie, Klimaschutz, Nachhaltigkeit

Koalitionsvertragsvereinbarung scheitert / Klimacheck dringend nötig

Morgen endet die Verbändeanhörung für das neue Hamburger Klimaschutzgesetz. Der BUND Hamburg kommt zu einem ernüchternden Prüfergebnis des Senatsentwurfs: Mit dem neuen Klimaschutzgesetz missachtet der Hamburger Senat den eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es, „die Koalitionspartner prüfen systematisch alle relevanten Entscheidungsvorlagen auf ihre Konsistenz und Vereinbarkeit mit den Klimazielen sowie auf klimafreundlichere Alternativen“. Der vorliegende Gesetzesentwurf bricht dieses Versprechen.

So sei der Berichtszeitraum von zwei Jahren bei weitem zu lang. Soll der Zwischenbericht seine Funktion erfüllen, muss er mit aktuellen Daten hinterlegt werden. „Die bisherigen Daten liegen stets mehr als zwei Jahre zurück. Ein Zwischenbericht im Jahr 2023 macht Aussagen über den Zustand von 2020. Wir brauchen daher eine jährliche Überprüfung, ob die jeweiligen Ziele erreicht wurden“, so BUND-Geschäftsführer Lucas Schäfer.

Ein weiterer Kritikpunkt des BUND ist, dass der Gesetzesentwurf den Begriff „erneuerbare Energie“ verwendet, ohne ihn klar zu definieren und ggf. zu limitieren. So schließt der Begriff die Verbrennung von Biomasse mit ein, diese schädigt jedoch im größeren Umfang das Klima ebenfalls massiv. Der BUND Hamburg hält daher eine Begrenzung der klimaschädlichen Verbrennung von Biomasse bei der Wärmeversorgung auf maximal 15 Prozent für dringend erforderlich.

In einem von der Hamburger Umweltbehörde selbst in Auftrag gegebenen Gutachten plädieren Umweltinstitute für die Einführung eines Klimachecks. Dabei sollten alle Vorhaben der Stadt auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden. Der Hamburger Senat sollte einen solchen Check dringend einführen, um den Koalitionsvertrag zu erfüllen.

Schäfers Fazit: „Für eine tatsächliche Umsetzung und zeitlich angemessene Überprüfung des Klimaschutzgesetzes muss für Hamburgs Bürger*innen und Umweltverbände die Möglichkeit eingeräumt werden, das Gesetz einzuklagen. Auf europäischer und Bundes-Ebene ist dieses Recht insbesondere im Naturschutzbereich bereits etabliert. Denn erst im Jahr 2030 zu erkennen, dass die Klimaziele leider nicht erreicht wurden, können wir uns unter keinen Umständen mehr leisten.“

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 600 387 12

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