BUND-Landesverband Hamburg

Umweltbehörde gestattet massive Biotopzerstörung mitten in Vegetations- und Brutzeit

11. Juli 2019 | Flaechenschutz, Naturschutz

BUND Hamburg beantragt sofortigen Baustopp beim Verwaltungsgericht / Landschaftsschutzgebiet in Hamburg-Rahlstedt soll Gewerbegebiet weichen

Nachdem die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) vor wenigen Tagen überraschend einem Antrag auf Sofortvollzug des Investors für das geplante Gewerbegebiet Viktoriapark in Hamburg-Rahlstedt stattgegeben hat, hat der BUND Hamburg einen dringlichen Antrag auf Baustopp vor dem Verwaltungs-gericht Hamburg eingereicht. Auf der rund 28 Hektar großen Flächen im Nordosten Hamburg sollen gesetzlich geschützte Biotope zerstört werden, die ersten Bagger rollen bereits.

„Es ist unglaublich. Die Umweltbehörde gestattet eine massive Naturzerstörung mitten in der Brut- und Vegetationszeit, nur weil ein einzelner Investor wirtschaftliche Verpflichtungen auf eigenes Risiko eingegangen ist. Wir halten die nun erteilte Ausnahmegenehmigung aber auch den gesamten Bebauungsplan Rahlstedt 131 für rechtswidrig“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Bereits im Februar 2019 hatten erste Rodungsarbeiten für das geplante Gewerbegebiet begonnen. Der BUND Hamburg konnte mit einem Widerspruchsverfahren zunächst eine Aussetzung der Arbeiten erreichen und damit die vollständige Zerstörung wertvoller Knicks und weiterer gesetzlich geschützter Biotope stoppen. Anfang Juni hatte daraufhin der Investor einen Antrag auf Sofortvollzug gestellt, dem die Umweltbehörde mit Auflagen nun stattgegeben hat. Der Antrag des Investors war mit vertraglichen Verpflichtungen begründet worden. Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 ist noch nicht rechtskräftig, hat aber eine Vorweggenehmigungsreife erlangt.

„Erneut stehen große Flächen eines Landschaftsschutzgebietes auf dem Spiel. Senat und Bezirke sind weit davon entfernt, eine verantwortungsvolle Flächenschutzpolitik zu betreiben, zumal im Bezirk Wandsbek freie Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Mit der Gestattung des Sofortvollzugs mitten in der Vegetationszeit schafft die grün geführte Umweltbehörde außerdem einen sehr problematischen Präzedenzfall. Sollte dieser Schule machen, werden Investoreninteressen zukünftig noch stärker gewichtet als dies ohnehin schon der Fall ist“, so Manfred Braasch weiter.

Der BUND Hamburg hofft nun auf eine schnelle Entscheidung des Gerichtes und eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Umweltverband wird auch gegen den Bebauungsplan Rahlstedt 131 juristisch vorgehen, um die geplante Zerstörung der wertvollen Knicklandschaft im Nordosten zu verhindern. In dem Gebiet finden sich über 30 geschützte Tier- und Pflanzenarten, darunter die Breitflügelfledermaus, der Moorfrosch, die Spitzblütige Binse und der Fitis (Laubsänger).

 

Für Rückfragen: Manfred Braasch - Tel. (040) 600 387-11, mobil 0172 408 3401

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