BUND-Landesverband Hamburg

Stickoxidbelastung: Gericht sieht weitere Durchfahrverbote als Mittel der Wahl

16. Januar 2020 | Luftreinhaltung, Verkehr

OVG Hamburg legt Urteilsbegründung vor / BUND fordert Maßnahmen statt weiteren Rechtsstreit

 (BUND / Christian Schumacher / BUND Hamburg)

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) hat heute die schriftliche Begründung zum erfolgreichen Klageverfahren des BUND Hamburg zur Luftreinhaltung vorgelegt. Das Gericht hatte die Stadt Ende November 2019 verurteilt (Az. 1 E 23/18), einen neuen Luftreinhalteplan „unverzüglich“ zu erstellen und schnellstmöglich für die Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen.


„Die Begründung des Gerichts stellt klar, dass die Stadt rechtswidrig Fahrverbote zum Beispiel an der Habichtstraße ausgeschlossen hat, um die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Das schafft Klarheit, jetzt muss die Stadt umgehend handeln, den Luftreinhalteplan überarbeiten und entsprechende Durchfahrverbote einführen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.  


Der BUND Hamburg fordert, den gesamten Luftreinhalteplan umgehend zu überarbeiten. Das Gericht hat dafür maximal ein Jahr Zeit eingeräumt und legt eine komplette Überarbeitung, die sich nicht nur auf die vom BUND Hamburg beanstandeten Straßen Habichtstraße, Nordkanalstraße, Spaldingstraße und Högerdamm beschränkt, nahe. Nach zwei Verurteilungen gäbe es aus Sicht des Umweltverbandes keinen Spielraum und keine Ausreden mehr, die Fahrverbotskulisse für Dieselfahrzeuge auszuweiten. Dazu gehören zonale Fahrverboten, um entsprechende Ausweichverkehre auszuschließen. Diese zonalen Fahrverbote werden vom Gericht ausdrücklich als geeignetes Instrument zur Emissionssenkung benannt.


Das Gericht hat zudem klargestellt, dass der neue Luftreinhalteplan sogenannte Auffangmaßnahmen enthalten muss. Sollte sich abzeichnen, dass die prognostizierte Belastung nicht wie erhofft abnimmt, muss die Stadt mit diesen bereits festgelegten Auffangmaßnahmen umgehend nachsteuern.


Das OVG Hamburg hat formal eine Revision zugelassen. Der BUND Hamburg fordert den Senat auf, dieses Rechtsmittel nicht auszuschöpfen.  


„Wir gehen davon aus, dass der Senat endlich die Sach- und Rechtslage akzeptiert und schnell für bessere Luft sorgt. Auch 2019 sind die Grenzwerte wieder überschritten worden. Die nächste Instanz anzurufen und auf Zeit zu spielen nutzt niemanden“, so Manfred Braasch.

 

Der BUND Hamburg wurde in der Klage von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte vertreten.

Für Rückfragen: Manfred Braasch, BUND Hamburg 040 – 600 387-11

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