BUND-Landesverband Hamburg

Senator Kerstan muss „Blaue Plakette" für Umweltzonen einfordern

06. April 2016

Der Hamburger Senat ist seit über einem Jahr rechtskräftig dazu verurteilt, die Stickoxidgrenzwerte in der Stadt schnellstmöglich einzuhalten. Doch die Politik spielt weiterhin auf Zeit

Vor der Sondersitzung der Umweltminister der Länder zum Thema Luftschadstoffe und dem VW-Abgasskandal am 7. April 2016 in Berlin fordert der BUND Hamburg den Hamburger Senat und insbesondere Umweltsenator Kerstan auf, sich für die Einführung einer Blauen Plakette einzusetzen. 

Bei der Blauen Plakette handelt es sich um eine Weiterentwicklung für Umweltzonen, damit auch der Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in das Regelwerk einbezogen wird. Bisherige Umweltzonen zielen vorrangig auf die Feinstaubbelastung ab. Der bereits seit dem Jahr 2010 europaweit gültige Grenzwert für NO2 in der Luft wird jedoch in zahlreichen deutschen Städten weit überschritten. 

Der BUND fordert, dass bundesweit nur noch Fahrzeuge mit einer Blauen Plakette in die Umweltzonen einfahren dürfen. Dies wären die meisten PKW mit Benzinmotor, sowie dieselbetriebene Fahrzeuge ab der neuen Schadstoffklasse Euro 6, wenn sie im realen Fahrbetrieb die Grenzwerte einhalten. Eine um die blaue Plakette ergänzte Umweltzone würde auch in Hamburg zu einer deutlichen Reduktion der Luftschadstoffbelastung führen. 

„Bislang hat der rot-grüne Senat keine Antwort auf die massive NO2-Belastung gefunden, obwohl das Hamburger Verwaltungsgericht die Stadt rechtskräftig dazu verurteilt hat, die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Jetzt kann der rot-grüne Senat auf der Sondersitzung der Umweltminister zeigen, ob er das Problem weiter auf dem Rücken der Hamburger Bevölkerung austragen oder sich an die Spitze der Bewegung setzen will", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. 

In 2015 war die Luftbelastung, die vorrangig aus dem motorisierten Straßenverkehr stammt, in einigen Stadtteilen im Jahresmittel sogar weiter angestiegen. Entgegen der Behauptung der Umweltbehörde gab es im letzten Jahr zudem auch eine Überschreitung des gesundheitsschädlichen Kurzzeitgrenzwertes.

Um eine schnelle Umsetzung des Verwaltungsgerichtsurteils (VG Hamburg 9 K 1280/13) zu erreichen, hat der BUND Hamburg Mitte März 2016 einen Zwangsgeldantrag gegen die Stadt gestellt. Mittlerweile liegt dem BUND die Erwiderung der zuständigen Fachbehörde vor. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung soll der neue Luftreinhalteplan nun sogar noch später, also erst im Frühjahr 2018, verabschiedet werden. Da entsprechende Maßnahmen zwangsläufig erst mit Verzögerung greifen würden, würde die massive Überschreitung der Grenzwerte bis weit nach dem Jahr 2020 andauern. 

Nun muss das Hamburger Verwaltungsgericht über den Zwangsgeldantrag des BUND entscheiden. 

 

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387-12

 

Hintergrundpapier zur Blauen Plakette: www.bund.net/pdf/blaue_plakette 

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