Rot-Grüner Antrag zur Wiederherstellungsverordnung

03. Juni 2026 | Flaechenschutz, Gewässer, Naturschutz, Moore

Guter Aufschlag, aber mangelnde Konkretisierung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet seit Mitte 2024 alle Länder verbindlich dazu, geschädigte Natur aktiv wiederherzustellen: Flüsse zu renaturieren, Moore zu vernässen und Grünflächen zu schützen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Während bisher im Naturschutzrecht vor allem das Prinzip „nichts verschlechtern“ galt, geht die WVO einen entscheidenden Schritt weiter und fordert nun aktive Verbesserung für die Natur ein.


Der BUND Hamburg begrüßt den Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Umsetzung der WVO in der Hamburgischen Bürgerschaft als wichtiges Signal. Gleichzeitig mahnt der Umweltverband an, dass der Antrag in seiner jetzigen Form zu vage bleibt, um den dringenden Handlungsbedarf zu decken.


Dazu Gisela Betram, stellvertretende Vorsitzende des BUND Hamburg: „Es ist gut, dass Hamburg die Wiederherstellungsverordnung ernst nimmt. Ein Auftrag an den Senat, zu berichten und Finanzierungsbedarfe zu ermitteln, ist eine Voraussetzung, aber rettet allein noch keine Natur. Wir benötigen konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung des Hamburger Naturhaushaltes: Welche Flächen werden vernässt, welche Offenlandflächen bleiben erhalten und welche geplanten Versiegelungen werden nicht realisiert? Denn Gehölzbestände, die erhalten bleiben, müssen gar nicht erst ersetzt oder wiederhergestellt werden.


Viele Hamburger Bäche und Flüsse sind ökologisch in schlechtem Zustand: Betonufer, Rohre unter der Erde, Staustufen und Wehre unterbrechen den natürlichen Wasserfluss und nehmen Fischen und Insekten ihren Lebensraum. Die WVO verpflichtet dazu, genau hier Verbesserungen umzusetzen.

So fordert der BUND: Bille, Wandse, Dove-Elbe und Alster brauchen verbindliche Renaturierungsziele, die fest in der Bezirksplanung verankert sind. Konkret heißt das: Verrohrte Stadtbäche wieder ans Tageslicht bringen, unnötige Stauanlagen rückbauen und natürliche Uferstreifen von mindestens fünf Metern Breite freihalten. Zusätzlich müssen Regenwasserüberläufe ins Hamburger Gewässernetz reduziert werden. 2024 gelangten dadurch 1,2 Millionen Kubikmeter ungeklärtes Mischwasser in die Gewässer der Stadt.


Die verbliebenen Moorflächen, beispielsweise im Moorgürtel oder in Moorburg, sind durch Wiedervernässung langfristig zu sichern. Der vorliegende Antrag nennt zwar Moore, benennt jedoch keine konkreten Schritte. Die WVO kann eine starke Ergänzung zu bestehenden Pflege- und Entwicklungsplänen werden und muss zur Umsetzung dieser beitragen.

Hamburg braucht konkrete Flächenziele bis 2030 im Hinblick auf Netto-Null-Flächenverbrauch, damit Grünflächen, insbesondere Wiesen, Naturschutzgebiete und Wälder, erhalten bleiben. Das Entsiegelungsprogramm aus dem Koalitionsvertrag muss dringend mit konkreten Haushaltsmitteln hinterlegt werden, damit Entsiegelungsmaßnahmen in großem Stil in den Bezirken geprüft und umgesetzt werden können.

Naturarme und hitzebelastete Stadtteile wie Billstedt, Veddel oder Wilhelmsburg, Steilshoop müssen bei der Umsetzung von mehr Grünflächen prioritär behandelt werden. Klimaanpassung darf keine Frage des Wohnorts sein.

Selbst gute Pläne scheitern, wenn niemand sie umsetzt. Die Bezirksämter verfügen häufig nicht über die nötigen Stellen, um Renaturierungsmaßnahmen zu planen, umzusetzen und dauerhaft zu betreuen – wie Erfahrungen beim Projekt Lebendige Alster zeigen. Der BUND fordert daher, die Bezirke bei der Umsetzung gezielt personell und finanziell zu stärken.

Bertram weiter: „Die Bundesregierung muss den nationalen Wiederherstellungsplan bis September 2025 an die EU-Kommission übermitteln. Hamburg muss seinen Beitrag dazu rechtzeitig definieren – mit einer konkreten Umsetzungsstrategie, die Zeitplan, Budget und klare Verantwortlichkeiten enthält. Auf Bundesebene kritisieren Fachleute zu Recht, dass viele Pläne zu abstrakt sind und die Finanzierungslücke ungeklärt bleibt. Hamburg darf nicht denselben Fehler machen. Am Ende zählt das, was an konkreten Verbesserungen für Hamburgs Natur herauskommt! 97,5 Prozent der befragten Hamburgerinnen und Hamburger sehen intakte Natur als entscheidend für ihre Lebensqualität. Dieses Mandat verpflichtet. Wir werden die Umsetzung genau beobachten.“ 

Bei Rückfragen: Sabine Sommer, Vorstandsvositzende BUND Hamburg
Tel.: 040 / 600 387 18, sabine.sommer@bund-hamburg.de

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