Neues Hamburger Klimaschutzgesetz: Umsetzung gefährdet, Klagemöglichkeit nötig

14. Februar 2023 | Energie, Klimaschutz, Nachhaltigkeit

BUND nennt entscheidende Mängel im Gesetz und zeigt Lösungen auf, um Erfolg des Gesetzes noch zu retten

In dem heute im Rahmen der Landespressekonferenz im Rathaus vorgestellten Entwurf für ein neues Hamburger Klimaschutzgesetz klafft aus Sicht des BUND eine erhebliche Lücke zwischen dem Anspruch und den Inhalten des Regelwerks. Mit dem beabsichtigten Gesetzesrahmen sei eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 70 Prozent bis zum Jahr 2030 und 98 Prozent bis 2045 kaum zu erreichen. „Deshalb fordern wir, im neuen Klimaschutzgesetz auf Landesebene die Befugnis einer Klagemöglichkeit für Bürger*innen und Umweltverbände zu verankern, so wie sie zur Verletzung von Naturschutzbelangen bereits auf Bundes- und europäischer Ebene vorliegt“, so Lucas Schäfer, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Denn erst im Jahr 2030 zu erkennen, dass leider die Klimaziele nicht erreicht wurden, können wir uns unter keinen Umständen mehr leisten.“

Der BUND benennt drei entscheidende Paragrafen, bei denen sich das neue Klimaschutzgesetz absehbar selbst im Wege stehen wird.

Unzureichendes Monitoring

„Das neue Klimaschutzgesetz sieht wie bisher lediglich eine Berichtspflicht über Zielerreichung und Umsetzung der Maßnahmen des Klimaplans alle zwei Jahre vor“, kritisiert Schäfer. Dies ist für den BUND deutlich zu weitmaschig, wenn der neue Klimaplan Erfolg haben soll. Nach den Erfahrungen des letzten Berichts, der sogar erst nach drei Jahren vorlag, sieht der BUND die Notwendigkeit, das Personal für ein kontinuierliches Monitoring und die Fortschreibung des Klimaplans in der BUKEA auf Führungs- & Arbeitsebene legislaturübergreifend aufzustocken.

„Schattenpreis“ für Investitionen

Ehrlicher Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn über den gesamten Lebenszyklus von Investitionen die ausgestoßene Menge ⁠Treibhausgas⁠ schon in der Planung berücksichtigt wird. Der BUND schlägt deshalb vor, wie in Baden-Württemberg im Klimaschutzgesetz einen „CO2-Schattenpreis“ zu verankern. So würden bislang ausgesparte, externalisierte Kosten von Investitionen künftig nicht mehr ignoriert und unter Nachhaltigkeitsaspekten günstigere Alternativen könnten zur Geltung kommen. Leider hat dies der Hamburger Senat nicht vor.

Zu wenig eigene Ambitionen

In den einzelnen Paragrafen des Gesetzes zeigt sich, dass Hamburg weitgehend Ambitionen der Bundesebene kopiert, ohne selbst ambitionierte Schritte zu gehen. So kann etwa mit dem vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien von nur 65 Prozent bei neuen Heizungen die Wärmewende nicht gelingen. Dazu komme, dass im Bereich der Fernwärme das Kraftwerk Tiefstack mit einem hohen Anteil an Holzverbrennung betrieben werden soll, welche pro erzeugter Wärmeeinheit noch mehr CO2 emittiert als bisher die Verbrennung von Kohle.

„Mit diesem Klimaschutzgesetz wird Bürgermeister Peter Tschentscher dem selbst erklärten Anspruch, Hamburg europaweit zur ersten klimaneutralen Industriegroßstadt zu machen, nicht gerecht. Das Mindeste, was der Senat jetzt braucht, ist eine massive Personalstärkung in der Umweltbehörde, um beim Ausbau von Windkraft und Solarenergie endlich voranzukommen und gleichzeitig alle Möglichkeiten, Energie einzusparen, effektiv zu nutzen“, so das Fazit von Lucas Schäfer, Geschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 600 387 12

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