BUND-Landesverband Hamburg

Neuer „Beirat Energiewende“: Klimaschutz und Demokratisierung der Energiewende müssen oberstes Ziel sein

15. Juni 2021 | Volksentscheid Energienetze

Eineinhalb Jahre hat es gebraucht, bis die Neuauflage des ehemaligen Energienetzbeirats auf den Weg kommt. Dabei ist das Gremium ein Ergebnis des Volksentscheids zur Rücknahme der Energienetze.

Anlässlich der am Mittwoch geplanten Abstimmung in der Bürgerschaft zur Einrichtung eines Energiewendebeirats an der Umweltbehörde begrüßt es der BUND Hamburg grundsätzlich, dass die Arbeit des ehemaligen Energienetzbeirats (ENB) nach rund eineinhalb Jahren endlich fortgeführt werden kann.

Gleichzeitig bemängelt der BUND, dass die Politik nun die Zusammensetzung und die Ausrichtung des neuen Gremiums vorgibt, ohne die beteiligten Akteure des Vorgängergremiums einzubinden. Der Auftrag des Volksentscheids aus dem Jahr 2013, der eine „demokratisch kontrollierte Energieversorgung“ fordert, weise an dieser Stelle einen deutlichen Bruch auf. Dem Beirat müsse deshalb zumindest die Möglichkeit der Selbstgestaltung gegeben werden. Die Bürgerschaft dürfe nur den minimalen Rahmen festlegen und dem Gremium Zeit geben, im Laufe des Jahres eine Reform der Geschäftsordnung zu erarbeiten.

Dazu Christiane Blömeke, Vorsitzende des BUND Hamburg: „Wir sind froh, dass die Regierungsfraktionen jetzt dem mehrfachen Drängen des BUND und anderer Mitglieder des ehemaligen Energienetzbeirates folgen und einen Antrag zur Erneuerung des Beirates vorlegen. So ist nach langer Zeit überhaupt erst wieder eine Beteiligung der Zivilgesellschaft, wie damals im Volksentscheid vereinbart, bei der Energiewende möglich. Richtig ist auch, dass weitere Gruppierungen in den Beirat aufgenommen werden. Dies darf jedoch nicht auf Kosten bisheriger Beteiligter geschehen, schon gar nicht, wenn damit die Trägerorganisationen des Volksentscheids und insgesamt die Zivilgesellschaft strukturell geschwächt werden.“

In diesem Zusammenhang fordert der BUND auch, dass die Verpflichtung unter § 7 der Geschäftsordnung des alten Energienetzbeirats, nach der ein Abweichen von Empfehlungen des Gremiums von den Energie-Netzgesellschaften begründet werden muss, auch für die Arbeit des neuen Beirats gelten muss.

Richtig ist aus Sicht des BUND, dass das neue Gremium künftig von einer externen Moderation begleitet wird und von der BUKEA mit einem eigenen Budget für Studien und Gutachten ausgestattet werden soll. Beide Punkte waren zentrale Forderungen des BUND.

„Allerdings“, so Christiane Blömeke weiter, „die dafür vorgesehene Summe von 15.000 Euro pro Jahr ist für dieses wichtige Thema sehr knapp bemessen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Energiewendebeirat ein Ergebnis des Volksentscheides zum Rückkauf der Netze war und die Energiewende der zentrale Baustein für den Klimaschutz und somit für die Zukunft der kommenden Generationen ist. Wichtig ist jetzt, dass der neue Beirat endlich seine Arbeit aufnimmt und von allen Ebenen der Politik unterstützt wird.“

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb