BUND-Landesverband Hamburg

Luftreinhaltung: Revision des Senats unsinnig / Maßnahmen für bessere Luft entscheidend

12. Februar 2020 | Luftreinhaltung

Offene Rechtsfragen werden ohnehin in Kürze vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt

 (BUND / Christian Schumacher / BUND Hamburg)

Die Ankündigung der Stadt, gegen das erfolgreich vom BUND Hamburg erstrittene Urteil zur Luftreinhaltung in Revision zu gehen, stößt auf völliges Unverständnis. Der Senat hat auf „Unsicherheiten und Klärungsbedarfe“ verwiesen und will das Bundesverwaltungsgericht wegen „offener Rechtsfragen“ anrufen.

„Das Vorgehen der Stadt wundert sehr, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits Ende Februar in Sachen Luftreinhalteplan Reutlingen noch offene Rechtsfragen zu diesem weitgehend ausgeurteilten Thema ohnehin klären wird. Hier wird völlig unnötig nochmals eine juristische und für den Steuerzahler teure Schleife gezogen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. (Hinweis: BVerWwG 7 c3.19, Verhandlung am 27.02.2020). 

Parallel zur Revision hat der Senat angekündigt, den Luftreinhalteplan zu überarbeiten. Das OVG Hamburg hatte dafür maximal ein Jahr Zeit eingeräumt und legte eine komplette Überarbeitung, die sich nicht nur auf die vom BUND Hamburg beanstandeten Straßen Habichtstraße, Nordkanalstraße, Spaldingstraße und Högerdamm beschränkt, nahe.

„Wir gehen davon aus, dass der Senat trotz der absurden Rechtsschleife nun eine zeitnahe Überarbeitung vorlegt, die wirklich alle Belastungspunkte einschließlich Hafen in den Blick nimmt und dafür sorgt, dass die 10 Jahre alten Grenzwerte spätestens Anfang 2021 eingehalten werden“, so Manfred Braasch.

Für Rückfragen: Manfred Braasch, BUND Hamburg, 040 – 600 387-11

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