BUND-Landesverband Hamburg

Luftreinhaltung: BUND fordert schnelle Urteilsumsetzung und erwägt Zwangsgeldantrag

26. Januar 2016

Nach einer Akteneinsicht in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wirft der BUND dem Hamburger Senat vor, das Thema Luftreinhaltung zu verschleppen

Nach einer Akteneinsicht in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wirft der BUND dem Hamburger Senat vor, das Thema Luftreinhaltung zu verschleppen und wirksame Maßnahmen zur Entlastung an Hamburgs Straßen weiter auszublenden. Trotz einer rechtskräftigen Verurteilung (VG Hamburg 9 K 1280/13), schnellstmöglich einen verbesserten Luftreinhalteplan zu erlassen und für die Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen, sei bisher kaum etwas passiert. 

„Der Hamburger Senat missachtet das vom BUND erwirkte Urteil des Verwaltungsgerichts. Trotz rechtskräftiger Verurteilung und eines Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission dümpelt die Bearbeitung vor sich hin. Wir erwarten bis Juli 2016 einen neuen Luftreinhalteplan, sonst sehen wir uns zu weiteren juristischen Schritten gezwungen", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. 

Der BUND Hamburg hat die Kanzlei Mohr Rechtsanwälte beauftragt, einen Zwangsgeldantrag gegen die Stadt vorzubereiten, um die vollständige Umsetzung des Urteils in einem vertretbaren Zeitraum durchzusetzen. Der derzeitige Fahrplan des Senats sieht vor, dass erst ab September 2017 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Diese Zeitschiene sei völlig inakzeptabel. Sollten die zuständigen Behörden nicht innerhalb von vier Wochen glaubhaft aufzeigen, dass bereits im Juli 2016 eine öffentliche Auslegung des überarbeiteten Luftreinhalteplans erfolgt, werde der BUND einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht Hamburg stellen. 

Während sich aus Sicht des BUND insbesondere die für den Bereich Verkehr zuständige Wirtschaftsbehörde (BWVI) wirksamen Maßnahmen zur Luftreinhaltung widersetzt, erhöht sich die Stickoxidbelastung in Teilen der Stadt noch weiter. An den Messstationen an der Habichtstraße und der Kieler Straße steigt sie kontinuierlich seit 2013, und an der Max-Brauer-Allee verharrt sie mit über 60 μg pro Kubikmeter Luft (aktueller Grenzwert: 40 μg/m³) auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Lediglich in der Stresemannstraße zeichnet sich in den letzten Jahren eine leichte Entspannung ab. 

Aus Sicht des BUND gibt es verschiedene Maßnahmen, die konsequent und zügig für eine bessere Luftreinhaltung genutzt werden müssen. Dazu gehören Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Einführung einer auf Stickoxide erweiterten Umweltzone. Aktuelle Entscheidungen des VG Wiesbaden (4 N 1727/15.WI (2) und 4 N 1726/15. WI (2)) betonen, dass verkehrsbeschränkende Maßnahmen nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürfen. 

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 387-12 

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