EU-Gesetz für Luftqualität: Neue Grenzwerte erfordern massives Nachsteuern in Hamburg

21. Februar 2024

Erst im vergangenen September hatte der Senat das Dieselfahrverbot an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße aufgehoben. Die Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe durch die EU zeigt nun, wie kurzfristig das gedacht war:

Dazu kommentiert die Vorsitzende des BUND-Landesverbandes Hamburg, Sabine Sommer:

„Um die ab 2030 geltenden Grenzwerte einhalten zu können und die Menschen in Hamburg wirksam vor Gesundheitsschäden zu schützen, muss Hamburg jetzt massiv nachsteuern. Die schnelle Umsetzung der Verkehrswende ist dafür unerlässlich. Es braucht dringend eine Verlagerung von PKW-Verkehr auf den Umweltverbund, also den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Zur Senkung der Feinstaubemissionen wird der Umstieg auf E-Mobilität nicht ausreichen. Diese gehen vor allem auf Reifen- und Bremsabrieb zurück und entstehen damit auch bei Fahrzeugen mit E-Antrieben.

Des Weiteren muss der Senat Maßnahmen wie Parkraumbewirtschaftung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt schnell umsetzen und den schnellen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit attraktiven Taktzeiten priorisieren. Luftverschmutzung trägt wesentlich zur Entstehung chronischer Erkrankungen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten, oder Diabetes bei und ist europaweit für 300.000 Todesfälle im Jahr verantwortlich. Diese Zahl zeigt, wie groß das Problem tatsächlich ist.“

Zum Hintergrund:
Die EU beschließt eine neue Richtlinie zur Luftqualität, die eine annähernde Halbierung der Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub bis 2030 vorsieht. Erstmalig soll es darüber hinaus einen einklagbaren Anspruch auf Schadenersatz für gesundheitliche Schäden geben.

Für Rückfragen:
Sabine Sommer, BUND-Vorsitzende, sabine.sommer(at)bund-hamburg.de, Tel. 040 - 600 387 18

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