BUND-Landesverband Hamburg

BUND: Hamburgs Luftreinhalteplan reicht nicht aus

17. Mai 2018 | Gesundheit, Luftreinhaltung, Umweltgifte, Verkehr

Klage der EU-Kommission wegen hoher NO2-Werte zeigt, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind / Hamburg muss von der Bundesregierung Blaue Plakette einfordern

Anlässlich der heute bekannt gewordenen Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland fordert der BUND Hamburg, dass die dauerhafte Überschreitung der gesetzlichen NO2-Grenzwerte endlich ein Ende haben muss. „Die Klage zeigt, dass sowohl die bundesweiten als auch die Hamburger Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlichen NO2-Grenzwerte in absehbarer Zeit einzuhalten“, sagt BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Hamburg sei explizit in der Klageschrift erwähnt. Der erst im vergangenen Sommer in Kraft getretene Luftreinhalteplan habe die Kommission offensichtlich nicht überzeugt.

„Hamburg muss endlich erkennen, dass die Strategie, auf eine saubere Dieseltechnik zu warten, nicht aufgegangen ist. Jetzt hilft es nur noch, alle Diesel-Fahrzeuge, die die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte nicht einhalten, aus der Stadt zu verbannen – und zwar großräumig“, so Manfred Braasch. Anders sei die Forderung des Hamburger Verwaltungsgerichts, die Bevölkerung „schnellstmöglich“ vor gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu schützen“ nicht zu erfüllen.

Der BUND schlägt dazu eine Umweltzone innerhalb des Ring 2 zuzüglich der Kernbereiche von Harburg und Bergedorf vor, in der nur Fahrzeuge mit den gesetzlich zulässigen Stickoxidemissionen fahren dürfen. Voraussetzung dafür sei die Einführung einer neuen, „blauen“ Plakette, auf Bundesebene. „Bürgermeister Peter Tschentscher und Wirtschaftssenator Horch müssen ihre Blockadehaltung aufgeben und sich in Berlin klar für die Einführung der blauen Plakette und gleichzeitig für Hardwarenachrüstungen für Euro-5-Diesel-Pkw auf Kosten der Hersteller einsetzen“, fordert Manfred Braasch.

Nach der Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland will der BUND Hamburg neuen Druck in Richtung weiterer Fahrverbote in der Hansestadt aufbauen. Der Umweltverband wird dafür zunächst die ausführliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils zu Diesel-Fahrverboten abwarten. Sollten sich daraus Chancen für eine schnellere Durchsetzung weiterer Maßnahmen in Hamburg ergeben, will der BUND auch eine erneute Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht nicht ausschließen.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND Pressesprecher, Tel. 040 – 600 387-12

Die Pressemeldung der EU-Kommission finden Sie unter: 
europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3450_en.htm  

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb