BUND-Landesverband Hamburg

BUND Hamburg: keine Verletzung der Spendenregeln für UNSER HAMBURG UNSER NETZ

17. Februar 2016

Der BUND Hamburg weist den heute im Hamburger Abendblatt erhobenen Vorwurf einer Verletzung von Spendenregeln deutlich zurück.

Der BUND Hamburg weist den heute im Hamburger Abendblatt erhobenen Vorwurf einer Verletzung von Spendenregeln deutlich zurück. Dies betrifft insbesondere den Vorwurf, in unzulässiger Weise Spendenbescheinigungen ausgestellt zu haben. Der Verband sieht sein Engagement für den Rückkauf der Energienetze weiterhin als rechtmäßig an und stellt klar, dass rechnerisch alle eingegangenen Spenden und Zuschüsse für die Volksinitative UNSER HAMBURG UNSER NETZ verwendet wurden. 

Als gegen den BUND Hamburg 2011 der Vorwurf der politischen Willensbildung bzw. eines nicht satzungsgemäßen Engagements erhoben wurde, hatte der Verband selbst das Verfahren vor dem Finanzgericht angestrengt um zu klären, ob sein Engagement für den Rückkauf der Energienetze mit dem Steuerrecht vereinbar ist. 

Gleichzeitig hat der BUND Hamburg die renommierte Juristin Prof. Dr. Birgit Weitemeyer gebeten, ihre Einschätzung zu dem Fall in einem Kurzgutachten abzugeben. Die Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht und das Recht von Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School kommt darin zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der BUND sich korrekt verhalten hatte (http://tinyurl.com/gsku8c3). 

Die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg (5 K 135/12), der BUND Hamburg hätte Spenden für die Volksinitiative UNSER HAMBURG UNSER NETZ nicht zeitnah verwendet und damit gegen die Abgabenordnung verstoßen, basiert nur auf der formalen Betrachtung von Bankkonten. Wertmäßig hat der BUND alle Spenden und Zuschüsse zweckgebunden wie vorgesehen verwendet. Die Kosten für die Durchführung der Volksinitiative wurden lediglich von einem anderen Bankkonto beglichen, sodass keine Mittelfehlverwendung vorliegt. Das Gericht selbst schreibt in seiner Urteilsbegründung (siehe Urteil, RN 67), dass die Fachliteratur einen wertmäßigen Nachweis zeitnaher Mittelverwendung für ausreichend hält. Der Bundesfinanzhof (BFH, X R 13/15) wird den Fall abschließend zu klären haben. 

„Das Finanzgericht Hamburg hat die entscheidenden Fragen unseres Engagements für die Energiewende im Rahmen der Volksinitiative nicht geklärt, sondern mit einer rein formalen Entscheidung eine nicht zeitnahe Mittelverwendung festgestellt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der Bundesfinanzhof habe bereits in Aussicht gestellt, im Rahmen des Revisionsverfahrens auch die zentrale Frage aufzugreifen, ob ein gemeinnütziger Verein sich bei einem Volksentscheid engagieren darf. " Damit bekommt dieser Fall bundesweite Bedeutung für viele Verbände, die sich mit gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen“, so Manfred Braasch. 

Für Rückfragen:
Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

 

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