BUND-Landesverband Hamburg

Bauwut ohne ausreichenden Naturausgleich

22. März 2019 | Flaechenschutz

In Hamburg werden jedes Jahr 10.000 neue Wohnungen gebaut. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich kommt leider häufig zu kurz. Eine Studie im Auftrag der BUE hat jetzt bilanziert.

Fast jede zweite vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahme wird in Hamburg nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beauftragte aktuelle Studie „Evaluierung erfasster Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch die massive Bautätigkeit in Hamburg offenbart sich hier eine nicht mehr akzeptable Entwicklung zulasten der Natur.

„Die aktuelle Studie belegt, was seit Jahren immer deutlicher wurde: Hamburg kommt seinen Ausgleichsverpflichtungen bei weitem nicht nach. Es wird gebaut, was das Zeug hält, der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich für Natur und Landschaft wird aber häufig nicht umgesetzt. Senat und Bezirke dürfen diesen schleichenden Grünverlust nicht länger akzeptieren, Ausgleichsfestsetzungen müssen durchgesetzt werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Das Gutachten zeigt auf, dass bei 12 Prozent aller untersuchten Maßnahmen der Ausgleich überhaupt nicht umgesetzt wurde. So findet sich zum Beispiel, wo extensives Grünland entstehen sollte, ein intensiver Maisacker (Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65) oder eine zur Entsiegelung vorgesehene Fläche wurde konsequent gepflastert (Farmen-Berne 16). Andere Ausgleichsmaßnahmen wurden zwar umgesetzt, die Ausgleichsfunktion wird aber nicht dauerhaft erreicht. Ein an der Autobahn-Ausfahrt Heimfeld angelegter Trockenrasen verbuschte etwa nach wenigen Jahren wegen mangelnder Pflege (Ausgleich für B-Plan HafenCity 03).

„Ein konsequenter Ausgleich ist wichtig für den Biotopverbund und die Artenvielfalt in Hamburg. Wenn schon eingegriffen wird, dann muss der Ausgleich funktionieren. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt die aktuelle Studie auch auf. Leider sind aber in der konkreten Umsetzung Mängel mehr Regel als Ausnahme“, kritisiert Dr. Gisela Bertram vom Naturschutzrat Hamburg.

Als Konsequenz aus der Studie fordern der BUND und der Naturschutzrat, dass die BUE und die Bezirke dafür sorgen, dass die darin aufgezeigten Defizite ohne weiteren Zeitverzug behoben werden und alle im Gutachten bisher nicht untersuchten Ausgleichsmaßnahmen systematisch überprüft werden.

Der Hamburger Senat müsse für diese Aufgaben die Rahmenzuweisungen an die Bezirke aufstocken damit diese ausreichend Personal einsetzen können, um die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu kontrollieren. Außerdem bedürfe es einer Sanktionsmöglichkeit, wenn Investoren und Bauträger ihrer Ausgleichsverpflichtung nicht nachkommen.

Zum Hintergrund:

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 13, dass bei einer erheblichen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen müssen. Zur Umsetzung sind die Verursacher nach § 15 BNatSchG verpflichtet. In Bebauungsplänen werden diese gesetzlichen Ausgleichsverpflichtungen in Form konkreter Maßnahmen festgelegt.  

Für Rückfragen: Paul Schmid, Pressesprecher BUND Hamburg, T: 040 -600 387-12
 

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