Autobahnbau auf Kosten von Rechtsstaat und Umwelt

29. Januar 2026 | Verkehr, Naturschutz, Naturschutz

BUND Hamburg kritisiert Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Anlässlich der morgigen Befassung des Bundesrates mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes fordert der BUND Hamburg eine deutliche Überarbeitung des Gesetzes. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen. Vorgesehen sind dafür unter anderem Eingriffe in Umwelt- und Naturschutzstandards sowie in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft. Der BUND Hamburg warnt vor weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und demokratische Teilhabe auch in Hamburg. 

„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz darf in dieser Form nicht in Kraft treten. Es schwächt die gerichtliche Kontrolle und das Verbandsklagerecht insbesondere bei Autobahnneubauten und stellt einen massiven Einschnitt in die Bürgerbeteiligung dar. Wir fordern Hamburgs Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und die stimmberechtigten Senatsmitglieder auf, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen“, sagt Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg. 

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf ab, die gesellschaftliche Kontrollfunktion bei Infrastrukturprojekten erheblich zu beschneiden. Geplant ist unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandsklagen. Damit könnten Bauarbeiten beginnen, bevor gerichtlich geklärt ist, ob ein Vorhaben rechtmäßig ist. 

„Gerade bei umstrittenen Großprojekten wie der geplanten A26 Ost zeigt sich, wie unverzichtbar gerichtliche Kontrolle und das Verbandsklagerecht sind“, so Sommer weiter. „Werden diese Instrumente geschwächt, drohen irreversible Eingriffe in Natur und Umwelt, etwa durch Rodungen oder den Verlust wertvoller Lebensräume, noch bevor eine abschließende rechtliche Prüfung erfolgt ist. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.“ 

Umweltverbände wie der BUND klagen nicht aus Eigennutz, sondern im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz von Natur und Umwelt. Dort, wo Kontrolle stattfindet, werden Planungsfehler oder Rechtsverstöße aufgedeckt. Projekte werden dadurch in der Regel nicht verhindert, sondern rechtssicher umgesetzt und Eingriffe in die Natur minimiert. Das Verbandsklagerecht wirkt als Korrektiv im Rechtsstaat, nicht als Blockadeinstrument. 

Zugleich verlagert das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Entscheidungsbefugnisse zulasten der Länder, während ihnen die Verantwortung für ökologische Schäden, Vollzugsprobleme und Akzeptanzkonflikte vor Ort aufgebürdet wird. Gerade für einen dicht besiedelten Stadtstaat wie Hamburg mit begrenzten Naturflächen hätte dies besonders gravierende Folgen. 

„Marode Schienen, Straßen und Brücken sind Ergebnis jahrelanger politischer Versäumnisse und nicht Folge von Klagen der Umweltverbände“, betont Sommer. „Statt Milliarden in neue Autobahnen zu investieren, braucht es eine klare Priorisierung für den Erhalt und die Sanierung bestehender Infrastruktur. Wer Klagerechte einschränkt, löst keine Probleme, sondern verdeckt Planungsfehler.“ 

Der BUND Hamburg fordert den Senat auf, im Bundesrat ein klares Zeichen für Rechtsstaatlichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie demokratische Beteiligung zu setzen und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. 

 

Hintergrundinfos: 

Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände vom 15.12.2025 zum Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz: 20251215_Verbände-Stellungnahme InfZuG.pdf 

 

Pressefotos: A26 Ost | Flickr 

 

Bei Rückfragen: 

Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg, Tel. 0160 7990946, sabine.sommer(at)bund-hamburg.de  

Milena Fischer, Leitung Kommunikation BUND Hamburg, Tel.: 040 600 387-12, kommunikation(at)bund-hamburg.de 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb