BUND-Landesverband Hamburg

Kohlekraftwerk Moorburg: BUND Hamburg gewinnt Prozess gegen Vattenfall und Umweltbehörde

02. September 2020 | Elbe, Tideelbe, Klimaschutz, Naturschutz, Artenschutz, Gewässer, Energie

Kraftwerk darf weiterhin nicht mit großen Mengen Elbwasser kühlen / BUND fordert Umweltbehörde auf, keine Revision einzulegen, sondern das Urteil im Sinne der Elbe zu akzeptieren

Der BUND Hamburg hat am Dienstag erneut ein Urteil für den Schutz der Tideelbe erstritten. Bereits 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg nach einer Klage des BUND die Erlaubnis für die umstrittene Entnahme von bis zu 64,4m³/s für den Betrieb des Kraftwerkes über eine Durchlaufkühlung aufgehoben. (Az. 5 E 11/08). Die für die wasserrechtliche Erlaubnis zuständige Umweltbehörde legte daraufhin gemeinsam mit dem Betreiber Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches das Verfahren im Frühjahr 2018 an das OVG zurückverwies. Das OVG hat gestern nun klargestellt, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2010 gegen geltendes Recht verstößt.

„Ein wirklich guter Tag für die Tideelbe! Das Vattenfall-Kraftwerk ist nicht nur ein gigantischer Klimakiller, sondern schädigt massiv die Fischfauna der Elbe, wenn es mit Elbwasser gekühlt wird. Dies hat nicht zuletzt dazu beigetragen, dass z.B. die Bestände des Stints, der noch vor einigen Jahren als „Massenfisch“ in der Elbe galt, dramatisch zurückgegangen sind“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Das OVG Hamburg ist der Auffassung des BUND gleich in mehreren wichtigen Punkten gefolgt. So seien die Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots sowie des FFH-Gebietschutzrechts (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und des „besonderen Artenschutzrechts“ der Europäischen Union nicht eingehalten worden. Insbesondere für wandernde Fischarten und die den Aalen ähnlichen Neunaugen fehlten Untersuchungen zu schädigenden Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs. Die Richter sahen zudem die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit verletzt.

„In der Summe haben die Behörde und der Energiekonzern Vattenfall erneut eine Klatsche kassiert. Wir hoffen sehr, dass sie das Urteil zum Wohl der Elbe nach nunmehr zwölf Jahren Prozessdauer akzeptieren und nicht erneut in Revision gehen. Allein vor dem Hintergrund der Klimakrise muss das ohnehin defizitäre Kohlekraftwerk schnellstmöglich abgeschaltet werden. Bürgermeister Peter Tschentscher hat in Aussicht gestellt, dafür zu sorgen, dass die Kohleverbrennung in Moorburg bis 2025 eingestellt wird. Nun hat er einen Grund mehr, sein Wort zu halten“, kommentiert Manfred Braasch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Die Urteilsbegründung wird für den Oktober erwartet. Der BUND Hamburg wurde im Verfahren von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte (federführend verantwortlich: Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck, LL.M) vertreten.

Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. (040) 600 387 12

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