Der BUND Hamburg hat bereits mehrfach seine Kritik an den Planungen zu Rahlstedt 131 geäußert. Auch der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Karl-Heinz Warnholz hat kürzlich das Fehlen eines Verkehrskonzeptes gerügt (Hamburger Abendblatt, 17.03.2018). Wir begrüßen die Kritik, auch wir haben uns bezüglich der drastischen Verkehrszunahme in direkter Nachbarschaft zum NSG Höltigbaum bereits ablehnend geäußert.
Neben verkehrlichen Aspekten sehen wir weitere Schutzgüter durch die Planungen bedroht und gutachterlich nicht ausreichend geprüft. Auf der Fläche finden sich ein wertvolles Knicksystem und weitere gesetzlich geschützte Biotope. Das Gebiet bietet potenziellen Lebensraum für die Haselmaus, eine nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Art und in Hamburg stark gefährdet. Die Planungen betreffen auch den Lebensraum des Moorfrosches, einer weiteren streng geschützten Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie. Trotz belegter Vorkommen ist die Kartierung der Amphibien in unseren Augen ungenügend, die Erfassungen weisen grundlegende Mängel auf. Auch die Erfassung der Fledermäuse entspricht nicht dem Stand des Möglichen und sollte in einem so konfliktträchtigen Fall wie hier nachgebessert werden.
Im Zuge der Planungen zu Rahlstedt 131 sollen große Flächen des Biotopverbunds der Feuchtlebensräume der Bebauung zum Opfer fallen. Der Senat widerspricht damit den eigenen Zielen und Aussagen.
Neben Negativauswirkungen für Tiere und Pflanzen bleibt auch die Frage, wie die Eingriffe in Natur und Landschaft überhaupt noch ortsnah ausgeglichen werden sollen. Durch die Planungen werden bereits bestehende Ausgleichsflächen überplant - vor dem Hintergrund, dass es auf Hamburger Gebiet selbst kaum noch Ausgleichsflächen gibt, sollten bestehende Ausgleichsflächen nicht auch noch überplant werden.
Unbefriedigend ist außerdem bislang die Darstellung der hydrologischen Fragen. Wir halten das vorgesehene Entwässerungskonzept für unzureichend, da es insbesondere die umliegenden Fließgewässer (Stellau und Stapelfelder Graben) nicht betrachtet.
Zu guter Letzt entspricht eine einstöckige Bebauung in keinster Weise einer zeitgemäßen, nachhaltigen Planung.
Ansprechpartnerin: Katharina Seegelke, Fachreferentin Flächenschutz, 040 600 387 17