Der BUND ist erleichtert, dass fast ein Dreivierteljahr nach Beginn der Arbeit des EWB nun eine echte (und nicht mehr vorläufige) Geschäftsordnung vorliegt. So kann künftig die Arbeit der Beiratsmitglieder tatsächlich inhaltlich stattfinden und es gibt keine Zeitverluste mehr durch Verfahrensentwicklungen. Gleichzeitig gibt es mehrfachen Anlass zur Kritik, den Sascha Haupt, Sprecher vom Arbeitskreis Energie und Lucas Schäfer, Geschäftsführer, hier sachlich darstellen möchten:
- Alle "Auskunfts-, Informations- und Berichtsbitten“ sollten möglichst einfach erfolgen können, um inhaltliche Arbeit und Ergebnisse zu ermöglichen. Dies wird durch die Geschäftsordnung nun jedoch erschwert bzw. ist nur eingeschränkt möglich. Es kann nur nach Mehrheitsbeschluss in Präsenz (nicht per Umlaufverfahren) schriftlich um Auskünfte gebeten werden.
- Bürokratisches Ringen für die Einsetzung eines neuen EWB mit neuer Geschäftsordnung: Der Vorschlag, dass die Bürgerschaft eine Verlängerung des EWB beschließen könne, wurde abgelehnt.
- EWB kann inhaltlich nur konsensuale Lösungsvorschläge geben und ist damit im wesentlichen nur für prozessorale Verfahrensfragen beschlussfähig.
- Obwohl der Beirat inhaltlich an der Energiewende arbeiten möchte, wurde der Vorschlag, die Nachhaltigkeitsziele in die Präambel aufzunehmen, gestrichen.
- Die Erstellung der Geschäftsordnung, zunächst vorläufig und nun offiziell, war ein sehr langer und arbeitsintensiver Prozess. Die Arbeitsfähigkeit des Beirats als Teil der per Volksentscheid beschlossenen sozial gerechten und demokratisch kontrollierten Energieversorgung wurde durch Intervention der Senatskanzlei/Staatsrät:innen-Ebene eher eingeschränkt als gefördert. Es ist aus genannten Gründen fraglich, ob der EWB tatsächlich ein effektives Beteiligungsgremium werden kann.
Verfasser: Sascha Haupt, Arbeitskreis Energie / Lucas Schäfer, Geschäftsführer