BUND-Landesverband Hamburg

Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 unwirksam

23. April 2019 | Artenschutz, Flaechenschutz

Richtungsweisendes Urteil für Natur- und Artenschutz

Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (OVG) hat mit einem aktuellen Urteil den umstrittenen Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt. Damit endet ein über 10 Jahre alter Rechtsstreit über eine Bebauung im Nordosten Hamburgs, bei der auf einer wertvollen Fläche in unmittelbarer Nähe des Europäischen Schutzgebietes Wohldorfer Wald ca. 200 Wohneinheiten entstehen sollten.

Das aktuelle Urteil (OVG Hamburg, 2 E 8/17.N) führt insbesondere fehlende Artenschutzuntersuchungen ins Feld und verweist zusätzlich darauf, dass sich Wohnungsbau auch an Standorten realisieren ließe, die weniger in Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz ständen. Damit geht die Bedeutung des Urteils auch über den eigentlichen Fall hinaus und stärkt den Naturschutz bei Konflikten mit dem Wohnungsbau generell. 

„Das Urteil zu Wohldorf-Ohlstedt 13 ist höchst erfreulich. Der Bebauungsplan ist unwirksam, damit bleibt die Fläche bis auf weiteres geschützt. Aber das Urteil sagt darüber hinaus auch, dass Wohnungsbau keinen Eingriff in den Lebensraum von geschützten Arten rechtfertigt, insbesondere wenn sich Alternativen anbieten. Damit wird der Naturschutz in der sich zuspitzenden Kontroverse um eine Bebauung auf der grünen Wiese gerade auch in Hamburg gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Zum Hintergrund:

Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 wurde trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens im Bezirk Wandsbek vom Senat evoziert und verabschiedet. Gegen den Bebauungsplan haben 2008 der BUND Hamburg, der Wohldorfer Wald Hilfsfonds e. V. und ein Privatkläger eine Normenkontrolle angestrengt. 2011 hat die damalige SPD-Regierung politisch ein Moratorium für den Bauungsplan beschlossen, das 2015 unter Rot-Grün für eine Legislaturperiode verlängert wurde. Aufgrund des Moratoriums wurde das Normenkontrollverfahren vor dem OVG ruhend gestellt. 2017 hatte der Wohldorfer Wald Hilfsfonds das Verfahren wieder aufleben, der BUND sein Verfahren aber weiterhin ruhen lassen.

Das Urteil des OVG sieht keine Revision vor, die Stadt Hamburg kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. Sollte dies innerhalb von 4 Wochen nicht geschehen, wird der BUND seine Klage zurücknehmen.

 

Für Rückfragen: Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer BUND Hamburg, T: 040 -600 387-11

 

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