BUND-Landesverband Hamburg

Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Hamburg muss für bessere Luft sorgen

28. Mai 2021 | Luftreinhaltung, Verkehr, Gesundheit, Mobilität

BUND Hamburg gewinnt Revisionsverfahren / Hamburger Luftreinhalteplan muss umgehend überarbeitet werden

Der BUND Hamburg begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach der die Stadt Hamburg ihren Luftreinhalteplan unverzüglich fortschreiben muss. Dies sei ein wichtiges Signal für die zukünftige Luftreinhaltepolitik in der Stadt.

Der BUND hatte Ende 2019 die Stadt Hamburg zum zweiten Mal erfolgreich vor dem OVG Hamburg (1 E 23/18) verklagt. Das Urteil besagte, dass die Stadt den Luftreinhalteplan aus 2017 „unverzüglich fortschreiben“ und mit Maßnahmen versehen müsse, damit die Grenzwerte für Stickoxide möglichst schnell eingehalten werden. Dagegen hatte die Stadt Hamburg Revision eingelegt und gleichzeitig eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans angekündigt.

Christiane Blömeke, Landesvorsitzende des BUND, zur richtungsweisenden Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes:

 „Das Urteil ist eine sehr gute Entscheidung für die Gesundheit der Menschen und ihre Lebensqualität in unserer Stadt. Die Belastung mit Luftschadstoffen ist in Hamburg immer noch zu hoch, auch wenn die Messwerte vor allem coronabedingt zurück gegangen sind. Wir brauchen eine ambitionierte Luftreinhaltepolitik, die in die Zukunft denkt, denn die Straßen werden leider wieder voller und die Belastung mit ungesunden Abgasen wird wieder steigen. Genau das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr dem Hamburger Senat ins Stammbuch geschrieben.“

Von bundesweiter Bedeutung ist auch, dass das Bundesverwaltungsgericht - wie vom BUND gefordert – festgelegt hat, dass in 1,5 m Höhe gemessen werden muss und nicht wie von der Stadt gefordert, in 4 m Höhe. Damit ist ein vorsorglicher Gesundheitsschutz gewährleistet.

Der BUND fordert die zuständige Umweltbehörde auf, den neuen Luftreinhalteplan einschließlich der erforderlichen Neumodellierung der Belastungssituation bis spätestens im September 2021 vorzulegen. Dies müsse möglich sein, da die BUKEA bereits mit der Überarbeitung parallel zum Revisionsverfahren begonnen hatte.

Der BUND Hamburg wurde im Verfahren von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte vertreten.

 

Für Rückfragen: Manfred Braasch, BUND-Geschäftsführer, Tel. (040) 600 387 12

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