BUND-Landesverband Hamburg

BUND gegen §13a BauGB

Der BUND Hamburg fordert, die Anwendung des §13a Baugesetzbuch (BauGB) auf unversiegelten Flächen zu beenden.

Bei der Anwendung des §13a BauGB können B-Pläne im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dabei ist kein Umweltbericht vorgesehen, außerdem entfällt darüber hinaus auch die Anwendung der Eingriffsregelung. Wenn also unversiegelte Flächen wie Gärten, Gebüsche, Gehölze, Parkanlagen oder Wiesen bebaut werden, geht ganz konkret Natur ersatzlos verloren. Demgegenüber wird in „ordentlichen“ B-Planverfahren der geplante Eingriff bilanziert und ein entsprechender Ausgleich geplant. Dieses Vorgehen ist das übliche und sollte nach Ansicht des BUND Hamburg für alle B-Pläne in Hamburg Anwendung finden.

Die aktuellen Roten Listen für Vögel und Amphibien zeigen beispielhaft, dass mittlerweile auch die ehemals häufigen Arten wie Star, Fitis-Laubsänger, Grasfrosch und Erdkröte bei uns seltener werden. Ein Grund ist der Verlust von Lebensräumen, auch als Folge von nach §13a BauGB durchgeführten Vorhaben. Gerade die nicht so anspruchsvollen Arten könnten durch Ausgleichsmaßnahmen im besiedelten Bereich erhalten werden.

Neben dem Verlust für den Naturhaushalt durch den fehlenden Ausgleich entfällt bei den B-Plänen nach §13a zudem die konstruktive und förderliche Beteiligung der Öffentlichkeit weitgehend. Vor dem Hintergrund der um sich greifenden Politikverdrossenheit und dem Wunsch nach mehr Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse im persönlichen Umfeld, entspricht diese Art von Planungsprozessen nicht dem Anspruch an nachhaltige Politik.

Hier eine Karte mit Bespielen von Flächen in Hamburg bei denen §13a BauGB angewendet wird:

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